HTTP 200 OK
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"subject": "WG: Cannabidiol (CBD) [#139869]; IFG-Antrag",
"content": "Sehr geehrteAntragsteller/in\nich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG).\r\nEin Gutachten zu der von Ihnen genannten Thematik ist im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nicht vorhanden. Es existieren jedoch Dokumente, die von der in Ihrem Antrag verwendeten Formulierung „oder ähnliches“ erfasst sind. Eine vollständige Recherche dieser Dokumente würde jedoch erheblichen Aufwand verursachen.\r\nSie baten um vorherige Mitteilung, falls der Informationszugang voraussichtlich gebührenpflichtig sein werde. Maßstab für die Gebührenbemessung ist primär der Zeitaufwand. Dieser wird bemessen nach den Personalkostensätzen des Bundes. Die Stundensätze betragen für Angehörige des höheren Dienstes 60 €, für Angehörige des gehobenen Dienstes 45 € und für Angehörige des mittleren Dienstes 30 €. Im vorliegenden Fall werden für die Bearbeitung voraussichtlich vier Stunden im höheren Dienst und vier Stunden im gehobenen Dienst erforderlich sein. Es entstünden daher voraussichtlich Gebühren in Höhe von 420 Euro. Die endgültige Gebührenhöhe richtet sich nach dem tatsächlich entstandenen Aufwand.\r\nGebührenfrei können wir Ihnen die beiden beigefügten Dokumente zugänglich machen und auf die öffentlich zugängliche Stellungnahme des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zur Verschreibungspflicht von CBD-haltigen Arzneimitteln verweisen:\r\nhttps://www.bfarm.de/SharedDocs/Downloads/DE/Arzneimittel/Pharmakovigilanz/Gremien/Verschreibungspflicht/75Sitzung/anlage2.pdf?__blob=publicationFile&v=1\r\nDiese Dokumente wurden bereits bei der bisherigen Recherche identifiziert. Es kann insoweit allerdings kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben werden.\r\nIch bitte um Mitteilung, ob Sie eine weitere – gebührenpflichtige – Recherche wünschen.\r\nWeitere Informationen können Sie möglicherweise beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) erhalten.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,",
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