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    "content": "Sehr geehrteAntragsteller/in\n\nich entschuldige mich für meine verspätete Antwort.\n\nIch muss weiterhin darauf bestehen, dass meine Anfrage auf elektronischem Weg beantwortet wird.\n\nIch zitiere für Sie aus einem Schreiben des Bundesbeauftragten für den Datenschutz:\n\n\"Nach Meinung des BfDI ist die Angabe einer Postadresse dann entbehrlich, wenn es möglich ist, den Antrag positiv und ohne gebührenpflichtigen Aufwand zu bescheiden. Dies sind Fälle, in denen Versagungsgründe nach den §§ 3-6 IFG dem Informationszugang nicht entgegenstehen, so dass die (positive) Entscheidung über den Antrag für den Antragsteller somit nur begünstigende Rechtswirkungen auslöst, und der Bearbeitungsaufwand so gering ist, dass keine Gebühren hierfür anfallen und (auch insoweit) keine belastende Rechtswirkung begründet wird. In dieser Konstellation sollten Anträge auch ohne ladungsfähige Postanschrift geprüft und beschieden werden.\"\n\nBei Bedarf kann ich das Schreiben auch an Sie weiterleiten.\n\nIch sehe keinen der genannten Versagungsgründe als erfüllt an. Sollte Ihre Antwort geheimhaltungspflichtige Informationen enthalten, dann steht es Ihnen selbstverständlich frei diese zu schwärzen.\n\nAuch handelt es sich hier um eine einfache Anfrage.\n\nSie (bzw. ein Vertreter des Bundeskanzleramtes) haben gegenüber fragdenstaat.de scheinbar auch geäußert, dass Ihre Behörde ab 2020 IFG-Anfragen auch per E-Mail beantworten will. (https://twitter.com/fragdenstaat/status/1141259198472359936)\n\nBestrachten Sie meine Anfrage als Probelauf.\n\nMit freundlichen Grüßen\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\n\n\nAnfragenr: 146824\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n",
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