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    "subject": "AW: (Kosten für die) Kampagne \"#keinAber\" (u.w.) [#147290]",
    "content": "Sehr geehrteAntragsteller/in\n\r\nvielen Dank für Ihre Nachricht vom 29. Mai 2019, in der der Sie um Auskunft zur Kampagne „#keinAber beim Klimaschutz“ nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) baten, auf die ich Ihnen gerne antworte. Der Zugang zu Umweltinformationen ist Grundlage für eine wirksame Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Umweltangelegenheiten und damit ein wichtiges Instrument für den Schutz von Natur und Umwelt.\r\n\r\nIhr Antrag wird zurzeit hier bearbeitet. Leider ist es mir nicht möglich, die nach § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG vorgesehene Regelfrist von einem Monat für die Zugänglichmachung der Information einzuhalten. Ich möchte Ihnen daher mitteilen, dass gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 UIG die Zweimonatsfrist für die Zugänglichmachung anzusetzen ist. Dies ist wegen der Komplexität der Umweltinformationen erforderlich. Sobald möglich werden wir uns unverzüglich melden.\r\n\r\nSollten Sie weitere Auskünfte zum Verfahren und zu sonstigen Fragen benötigen, stehe ich gerne zur Verfügung. \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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    "sender": "Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz",
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