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"subject": "WG: Dienstanweisungen zu Überwachung ruhender Verkehr/Baustellen [#147976]",
"content": "Sehr geehrter Herr Voeth,\n\n\nIhr Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung wurde uns vom Direktorium der Landeshauptstadt München zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet.\n\n\nHinsichtlich des o.g. Antrags nach der Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt München können wir Ihnen folgendes mitteilen:\n\n\nAuskunftsbegehren nach der IFS der Landeshauptstadt München beziehen sich lediglich auf Informationen des eigenen Wirkungskreises, die bei der Stadt, deren Eigenbetrieben oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung, bei denen die Landeshauptstadt München Alleingesellschafterin ist, vorhanden sind.\n\n\nInhalt Ihres Antrags waren sowohl Fragen zu Dienstanweisungen aus dem Bereich des Straßenverkehrsrechts. Informationsbegehren können jedoch nicht auf das Straßenverkehrsrecht gerichtet sein, da der Vollzug dieses Rechtsgebiets zum übertragenen, und nicht zum eigenen Wirkungskreis gehört (siehe insofern auch die im Internet aufrufbaren FAQ´s zur Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt München).\n\n\nSoweit Ihr Antrag auf Fragen nach Dienstanweisungen zur Baustellenüberwachung gerichtet war, können wir Ihnen mitteilen, dass solche Dienstanweisungen nicht vorliegen.\n\n\n________________________________\n\n\n________________________________\nVon: Stephan Voeth [#147976] <<Name und E-Mail-Adresse>>\nGesendet: Samstag, 1. Juni 2019 23:15\nAn: ifs.dir\nBetreff: Dienstanweisungen zu Überwachung ruhender Verkehr/Baustellen [#147976]\n\nAntrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München\n\nSehr geehrte Damen und Herren,\n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nAlle aktuellen Dienstanweisungen zu folgenden Punkten:\n1. der Überwachung des ruhendes Verkehrs (insb. Falschparker).\n2. der Überwachung von Baustellen.\n\nDies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der (Informationsfreiheitssatzung ).\n\nAusschlussgründe liegen m.E. nicht vor.\n\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen.\n\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\n\nIch verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe.\n\n\nMit freundlichen Grüßen",
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