GET /api/v1/message/391565/
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"subject": "AW: Kontrollbericht zu Seehof, Herrsching am Ammersee [#155276]",
"content": "Sehr geehrteAntragsteller/in\n\r\nwir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage. Da der Betrieb über Ihren VIG-Antrag informiert wird, beträgt die gesetzlich festgelegte Frist zwei Monate (siehe § 5 Abs. 2 Satz 2 VIG). Ggf. kann diese Frist auf Grund der Vielzahl der aktuell eingegangenen und zu bearbeitenden Anfragen nicht eingehalten werden. Zudem kann der Betrieb gegen die geplante Informationsgewährung Klage einreichen. In diesem Fall kann die Information erst nach Entscheidung des Gerichts erfolgen. Den Bescheid über die Informationsgewährung und evtl. Information erhalten Sie aus haftungsrechtlichen Gründen auf dem Postweg.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"sender": "Landratsamt Starnberg - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz - Fachbereich 33",
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