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"subject": "AW: Ihre Mail-Anfrage [#151565]",
"content": "Sehr geehrteAntragsteller/in\n\n\nvielen Dank für Ihr Interesse an der hkk Krankenkasse. Gerne beantworten wir Ihre Anfrage. Sie wollten wissen:\n\n\n1) Auskunft über die Höhe der erstatteten Kosten für Medikamente oder Leistungen auf dem Gebiet der Homöopathie im Jahr 2018. Wie viele Kosten entfallen hierbei auf homöopathische Medikamente (z. B. Globuli)? Falls keine Daten für 2018 vorliegen sollten, nehme ich auch gerne das letzte Jahr, in dem diese vorliegen sollten.\n\nAntwort: Die genauen Daten für Frage 1 und 2 sind in der von Ihnen gewünschten Reinheit aus abrechnungsverfahrenstechnischen Gründen leider nicht generierbar. Die Kosten für die Erstattungen homöopathischer Leistungen betrugen 2018 insgesamt in etwa 0,03 Prozent der gesamten Leistungsausgaben (1,41 Mrd. Euro) der hkk.\n\n\n2) Wie hoch waren die durchschnittlichen Kosten pro \"homöopathisch\" behandelten Patienten?\n\nAntwort: Homöopathische Behandlungen im Jahr 2018 wurden von weniger als 1.000 unser damals rund 600.000 Versicherten in Anspruch genommen. Bei den freiverkäuflichen Naturarzneimitteln (einschließlich Homöopathie) sind unsere Leistungen auf 100 Euro je Versicherten begrenzt.\n\n\n3) Welche Gründe sprechen für die Kostenerstattung von homöopathischen Behandlungen und Medikamenten?\n\nAntwort: Die hkk bietet homöopathische Leistungen an, weil sich viele unserer Versicherten naturheilkundliche Angebote als Ergänzung zur Schulmedizin wünschen.\n\n\n3.1.) Nach welchen Kriterien entscheidet die GKV über die Zulassung?\nAntwort: Die Zulassung von Arzneimitteln obliegt in Europa der EMA, in Deutschland dem BfArM. Über die Verordnungsfähigkeit einer Leistung zulasten der GKV entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA). Für die homöopathische Behandlung stellt § 73c SGB V die Rechtsgrundlage dar. Die Kostenübernahme für Arzneimittel im Rahmen von homöopathischen Therapien ermöglicht § 11 Absatz 6 SGB V. Zudem besagt § 5 der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL), dass Arzneimittel der Homöopathie von der Versorgung nicht ausgeschlossen sind. Für weiterführende Informationen wenden Sie sich am besten an den GKV Spitzenverband (www.gkv-spitzenverband.de<http://www.gkv-spitzenverband.de>).\n\nMit freundlichen Grüßen",
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"sender": "Handelskrankenkasse (HKK)",
"status_name": "Anfrage abgeschlossen",
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