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    "subject": "Antwort: IFG-Anfrage Kosten der Bundeswehrkampagne zur Gamescom 2018 [#153903]",
    "content": "BMVg\nR I 1 - Az 39-22-17/-1060\n\n\nBetr.:          Informationsfreiheitsgesetz (IFG)\nBezug:  1. Ihr Antrag vom 01.07.2019\n                2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1060 vom 04.07.2019 \n\n\nSehr geehrteAntragsteller/in\n\nmit Ihrem auf das IFG gestützten Antrag vom 1. Juli 2019 zum Thema \"Kosten \nder Bundeswehrkampagne zur Gamescom 2018\" hatten Sie um Informationen zu \nden Fragestellungen:\n\n1.) \"Informationen über die Kosten der Kampagne der Bundeswehr für die \nTeilnahme an der Gamescom 2018 (Standgebühren, Personalkosten, Material \netc.) inklusive der \n       im Vorfeld dafür durchgeführten Werbekampagnen.\"\n\n2.) \"Welche Zielgruppe (insbesondere Altersgruppe) sollte damit adressiert \nwerden?\"\n\n3.) \"Wie wurden die Mitarbeiter auf den Auftritt auf der Gamescom 2018 \nvorbereitet?\"\n \ngebeten. Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:\n\nzu 1.) Für den genannten Zweck wurden Kosten in Höhe von 101.991,60 Euro \nabgerechnet.\n\nzu 2.) Die Kernzielgruppe der Arbeitgeberkommunikation der Bundeswehr \numfasst die Gruppe der 17- bis 25-Jährigen.\n\nzu 3.) Der Termin vor Ort wurde durch Fachpersonal der Karriereberatung \nwahrgenommen. Derartige personalwerbliche Maßnahmen sind für das \neingesetzte Personal als \"Tagesgeschäft\" zu bezeichnen, so dass \n           eine spezielle, auf den Auftritt bei der Gamescom 2018 \nausgerichtete, Vorbereitung entbehrlich war. Insoweit liegen zu dieser \nFrage keine (weitergehenden) amtlichen Informationen vor. \n\nMit freundlichen Grüßen",
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