GET /api/v1/message/404914/
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Content-Type: application/json
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    "subject": "AW: Kontrollbericht zu Netzroller, Biblis [#162041]",
    "content": "Sehr geehrte/r Antragsteller/in,\r\n\r\nIhre Anfrage vom 31.07.2019 ist hier eingegangen. \r\nBezug nehmend auf Ihre Anfrage teile ich Ihnen mit, dass meine Behörde nach § 5 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) u.a. verpflichtet ist, jedem Dritten, dessen Belange durch den Antrag auf Informationszugang betroffen ist, vor der Entscheidung schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb eines Zeitraumes von zwei Wochen zu geben. Über den Antrag auf  Informationszugang durch meine Behörde kann somit in der Regel nach Ablauf einer Frist von zwei Monaten beschieden werden. Sofern der vom Antrag auf Informationszugang in seinen Belangen betroffene Dritte allerdings Rechtsmittel einlegt, kann sich die Dauer bis zur Informationserteilung erheblich und von meiner Seite aus nicht beeinflussbar verlängern.\r\n\r\nNeben Ihrer Anfrage ist ein Eingang einer  Vielzahl ähnlicher Anfragen zu verzeichnen. Es ist daher derzeit noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können.\r\nBitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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    "sender": "Kreis Bergstraße - Veterinärwesen und Verbraucherschutz",
    "status_name": "Warte auf Antwort",
    "last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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