GET /api/v1/message/405196/?format=api
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Content-Type: application/json
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    "subject": "Landeskosten am Standby-Pool der Triebfahrzeugführer",
    "content": "Sehr geehrter Herr Werner,\n\nvielen Dank für Ihre Anfrage vom 18. Juli 2019. Das Ministerium für Verkehr nimmt wie folgt Stellung:\n\nDie Finanzierung des Triebfahrzeugführerpools erfolgt über Regionalisierungsmittel und über die Einnahmen, die bei Abruf von Triebfahrzeugführerinnen und Triebfahrzeugführern aus dem Pool generiert werden. Die Kosten werden im Wettbewerb bestimmt und können vor Abschluss des Ausschreibungsverfahrens nicht genau beziffert werden. Um den Bieterwettbewerb nicht negativ zu beeinflussen, können die Preiserwartungen des Landes nicht öffentlich gemacht werden.\n\nDie Stundensätze, die Unternehmen bei Abruf von Triebfahrzeugführerinnen und Triebfahrzeugführern zu entrichten haben, liegen deutlich über den vom Land an den Poolbettreiber zu entrichtenden Stundensätzen. Der Formulierung in der Pressemitteilung vom 8. Juli 2019, wonach sich die Unternehmen an den Kosten \"beteiligen\", liegt zugrunde, dass die Auslastung des Pools im Vorhinein nicht bekannt ist. Daher ist vorab nicht bekannt, ob die Gesamtkosten des Pools durch die Einnahmen aus dem Abruf von Triebfahrzeugführern gedeckt sind.\n\nMit freundlichen Grüßen",
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