GET /api/v1/message/405318/
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    "subject": "AW: WG: Dienstanweisungen zu Überwachung ruhender Verkehr/Baustellen [#147976]",
    "content": "Sehr geehrter Herr Voeth,\r\n\r\n\r\nleider muss ich Ihnen mitteilen, dass ich Ihre Rechtsauffassung nicht teilen kann. Auch der ruhende Verkehr unterliegt den Regelungen der StVO, so dass die Überwachung im Vollzug der StVO erfolgt. Dies ist -- auch wenn die Stadt München selbstverständlich nur den eigenen Stadtbereich kontrolliert -- eine Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises. Hierbei handelt es sich um Aufgaben, deren Erfüllung vom Staat auf die Kommunen übertragen wurden.\r\n\r\n\r\nOhne Anerkennung einer Auskunftspflicht kann ich Ihnen jedoch mitteilen, dass es auch in diesem Bereich keine Dienstanweisungen gibt.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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