GET /api/v1/message/405435/
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"subject": "Kontrollbericht Mesogios",
"content": "Sehr geehrter Herr Dreihardt,\n\nGemäß § 4 Abs. 1 Satz 3 VIG soll der Antrag auf Informationszugang nach VIG Name und Anschrift des Antragstellers\nenthalten. Um Ihren Antrag weiter bearbeiten zu können und gegebenenfalls dem betroffenen Dritten auf dessen Nachfrage\ngem. § 5 Abs. 2 Satz 3 diese Angaben offen zu legen, benötige ich von Ihnen Ihren vollständigen Namen und Ihre vollständige\nAnschrift. \nDa der an Sie per Post übermittelte Bescheid am 10.07.2019 mit dem Hinweis \"Empfänger unbekannt\" zurück kam, \ngehe ich davon aus dass Ihr Name / Ihre Anschrift nicht korrekt ist. \nBitte teilen Sie uns Ihren korrekten vollständigen Namen und Ihre korrekte vollständige Anschrift bis zum 12.08.2019 mit. \nSollten bis zu diesem Termin Ihre Angaben nicht vorliegen, gehe ich von einer stillschweigenden Antragsrücknahme aus.\n\nHinweis:\nIhr Widerspruch zur Weitergabe personenbezogener Daten nach Art. 21 DSGVO ist begrenzt auf Fälle des Art. 6 Abs.\n1Buchstabe e und f. Einschlägig liegt aber Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c vor, da mit § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG eine Rechtsgrundlage\nfür die Veröffentlichung vorliegt. Das heißt, dass trotz Ihres Widerspruches Ihr Name und Ihre Adresse bei entsprechender\nNachfrage der Betriebe heraus zu geben sind.\n\nMit freundlichem Gruß",
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"Kontrollbericht Mesogios"
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"Sehr geehrter Herr Dreihardt,\n\nGemäß § 4 Abs. 1 Satz 3 VIG soll der Antrag auf Informationszugang nach VIG Name und Anschrift des Antragstellers\nenthalten. Um Ihren Antrag weiter bearbeiten zu können und gegebenenfalls dem betroffenen Dritten auf dessen Nachfrage\ngem. § 5 Abs. 2 Satz 3 diese Angaben offen zu legen, benötige ich von Ihnen Ihren vollständigen Namen und Ihre vollständige\nAnschrift. \nDa der an Sie per Post übermittelte Bescheid am 10.07.2019 mit dem Hinweis \"Empfänger unbekannt\" zurück kam, \ngehe ich davon aus dass Ihr Name / Ihre Anschrift nicht korrekt ist. \nBitte teilen Sie uns Ihren korrekten vollständigen Namen und Ihre korrekte vollständige Anschrift bis zum 12.08.2019 mit. \nSollten bis zu diesem Termin Ihre Angaben nicht vorliegen, gehe ich von einer stillschweigenden Antragsrücknahme aus.\n\nHinweis:\nIhr Widerspruch zur Weitergabe personenbezogener Daten nach Art. 21 DSGVO ist begrenzt auf Fälle des Art. 6 Abs.\n1Buchstabe e und f. Einschlägig liegt aber Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c vor, da mit § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG eine Rechtsgrundlage\nfür die Veröffentlichung vorliegt. Das heißt, dass trotz Ihres Widerspruches Ihr Name und Ihre Adresse bei entsprechender\nNachfrage der Betriebe heraus zu geben sind.\n\nMit freundlichem Gruß"
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"sender": "Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt",
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