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    "content": "Sehr geehrteAntragsteller/in\n\r\nam 31.01.2019 haben wir Ihnen die angehängte Eingangsbestätigung geschickt.\r\n\r\nDa Sie sich mit der Offenlegung Ihres Namens und Ihrer Anschrift nicht einverstanden erklärt haben, baten wir Sie Ihren Widerspruch innerhalb einer Woche zu begründen oder uns mitzuteilen ob Sie Ihren Antrag aufrechterhalten wollen.\r\n\r\nDie Bearbeitung Ihrer Anfrage wurde zurückgestellt.\r\n\r\nEine Antwort ist bis heute nicht bei uns eingegangen.\r\n\r\nBezirksamt Bergedorf\r\nFachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt – VS12 – \r\nWentorfer Straße 38a\r\n21029 Hamburg\r\nFax: 040/42790-6421\r\nTel: 040/42891-4201\r\n\r\n\r\n------Ursprüngliche Nachricht--------\r\n\r\nSehr geehrteAntragsteller/in\n\r\nIhr Antrag auf Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) ist hier eingegangen.\r\nEingangsdatum: 30.01.2019\r\nBetrieb: Restaurant Huang, Alte Holstenstraße 42, 21031 Hamburg\r\n\r\nVorbehaltlich der rechtlichen Prüfung beabsichtigt das Bezirksamt, Ihnen Auskunft über die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Prüfungen zu geben (Routinekontrollen, Nachkontrollen, Anlasskontrollen). \r\nSoweit Sie in Ihrer Anfrage Ihre vollständige Anschrift nicht angegeben haben, bitten wir Sie, dieses nachzuholen. Ihre Anschrift ist zur weiteren Bearbeitung Ihres Antrags erforderlich, weil die Beantwortung aus Datenschutzgründen ausschließlich per Briefpost erfolgen wird.\r\n\r\nZudem haben Sie erklärt, mit der Weitergabe Ihrer Daten (Name, Anschrift) nicht einverstanden zu sein (Artikel 21 Datenschutzgrundverordnung). Es wird darauf hingewiesen, dass das Bezirksamt den von Ihnen benannten Betrieb vor Auskunfterteilung gemäß § 5 VIG über die Inhalte der Auskunft informieren wird und gemäß § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG auf Nachfrage des Betriebes gehalten ist, Ihren Namen und Ihre Anschrift offen zu legen. Der Betrieb seinerseits hat auch die Möglichkeit Rechtsbehelf gegen die Herausgabe der Informationen an Sie einzulegen. \r\n\r\nSie werden deshalb um Mitteilung – innerhalb einer Woche – gebeten, ob Sie den Antrag dennoch aufrechterhalten wollen. Ersatzweise legen Sie bitte Ihre Gründe dar, die den Widerspruch zur Offenlegung Ihres Namens und Ihrer Anschrift rechtfertigen. Ihre Antwort per E-Mail wird erbeten an: <<E-Mail-Adresse>> \r\n\r\nDie Bearbeitung Ihres Antrags wird bis dahin zurückgestellt.  \r\n\r\nNeben Ihrer Anfrage sind eine Vielzahl ähnlicher Anfragen eingegangen. Nach § 5 Absatz 1 Satz 1 VIG sind diese Anfragen in der Regel innerhalb von einem Monat zu bescheiden. Im Fall einer Beteiligung Dritter verlängert sich die Frist auf zwei Monate. Alle Anfragen werden geprüft und beschieden. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab.\r\n\r\nIm Übrigen weist das Bezirksamt darauf hin, dass die Auskunft nach dem VIG voraussichtlich gebührenfrei erfolgen wird (§ 7 Absatz 1 VIG). Dies gilt nicht für ein ggf. späteres Widerspruchsverfahren, soweit Ihr Antrag abzulehnen ist. \r\n\r\nBezirksamt Bergedorf\r\nFachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt – VS12 – \r\nWentorfer Straße 38a\r\n21029 Hamburg\r\nFax: 040/42790-6421\r\nTel: 040/42891-4201",
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