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"subject": "AW: Kontrollbericht zu Hammberger Hof, Ittlingen [#162271]",
"content": "Sehr geehrteAntragsteller/in\n\r\nvielen Dank für Ihre Anfrage. \r\n\r\nWir weisen darauf hin, dass auf Nachfrage des Betriebes der Name und die Anschrift des Antragstellers nach § 5 Abs. 2 VIG offen gelegt werden muss. \r\nLeider können wir daher Ihre Anfrage nicht bearbeiten, da Sie nicht Ihre vollständige Anschrift angegeben haben.\r\n\r\nWeiter weisen wir darauf hin, dass durch die Antragstellung über „Topfsecret“ ein Verwaltungsverfahren nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) in Gang gesetzt wird. \r\nDurch die schriftliche Anhörung des Betriebes, die schriftliche Antragsbescheidung mit Bekanntgabe an den Betrieb sowie dem Informationszugang nach Eintritt der Bestandskraft des Bescheides beträgt der Bearbeitungszeitraum rund zwei Monate.\r\n\r\nDie Auskunftserteilung ist grundsätzlich bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1.000 € gemäß § 7 Abs. 1 VIG gebühren- und auslagenfrei. Allerdings kann dieser Verwaltungsaufwand überschritten werden, wenn das betroffene Unternehmen Einwendungen erhebt oder gar den Rechtsweg beschreitet. In diesem Fall werden kostendeckende Gebühren und Auslagen erhoben.\r\n\r\nFreundliche Grüße",
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"sender": "Landkreis Heilbronn - Veterinäramt",
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