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    "subject": "Ihre Anfragen nach dem Saarländischen Informationsfreiheitsgesetz (SIFG) vom 20. August 2019",
    "content": "Landespolizeipräsidium\nDirektion LPP 3 Personal / Recht\nLPP 32 Justiziariat\nLPP 322 Rechtsangelegenheiten\nAz.: 322-99.20-220/2019\n\n\nIhre Anfragen nach dem Saarländischen Informationsfreiheitsgesetz (SIFG) vom 20. August 2019\na)       Anfrage über http://www.fragedenstaat.de/ vom 20. August 2019, #164334\nb)      Anfrage über http://www.fragedenstaat.de/ vom 20. August 2019, #164336\n\n\nSehr <Information-entfernt>\n\nich bestätige Ihnen den Eingang Ihrer o. g. Anfragen, die gemäß der Geschäftsverteilung des Landespolizeipräsidiums von meiner Direktion und hier im LPP 322 Rechtsangelegenheiten des Justiziariats unter dem oben angegebenen Aktenzeichen bearbeitet wird. Bitte verwenden Sie bei Rückfragen dieses Aktenzeichen.\nDie beiden von Ihnen als Bezugsschreiben a) und b) bezeichneten Anfragen sind inhaltlich identisch, so dass von hier davon ausgegangen wird, dass Sie Ihre Anfrage versehentlich mehrfach über das Portal http://www.fragdenstaat.de/ an das Landespolizeipräsidium versandten und so die beiden unterschiedlichen Referenznummern zu Stande kamen.\n\nDer im SIFG zum Ausdruck kommende Gedanke eines transparenten Handelns der öffentlichen Verwaltung wird vom Landespolizeipräsidium ernst genommen. Ich weise Sie jedoch bereits jetzt auf die Regelung des § 9 SIFG, wonach für Amtshandlungen nach dem SIFG grundsätzlich Gebühren und Auslagen erhoben werden. Nur bei einfachen Auskünften kann das Landespolizeipräsidium auf eine Kostenerhebung verzichtet werden. Hierzu verweise ich auf Nr. 455 des Allgemeinen Gebührenverzeichnisses des Saarlandes.\n\nZur Beantwortung Ihrer Anfrage kann ich Ihnen mitteilen, dass die saarländischen Behörden jährlich Zahlen zu den von Ihnen angefragten Phänomenen veröffentlichen. Unter https://www.saarland.de/9382.htm können Sie die jährlich veröffentlichte Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für das Saarland kostenfrei abrufen und insbesondere unter der Überschrift \"Politisch motivierte Kriminalität\" entsprechende Angaben finden.\nZudem dürfte das unter https://www.saarland.de/116024.htm abrufbare und ebenfalls jährlich veröffentlichte Lagebild Verfassungsschutz Ihrem Interesse entsprechen. Hinsichtlich des Termin für die Vorstellung des aktuellsten Lagebildes darf ich Sie an das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport verweisen. Sie können jedoch auch davon ausgehen, dass auch dieses Lagebild zeitnah an der angegebenen Fundstelle abrufbar sein wird. Da der Verfassungsschutz keine Einheit des Landespolizeipräsidiums ist, kann ich hierzu keine weiteren Angaben zur Verfügung stellen.\nSoweit Sie aktuellere Fallzahlen des laufenden Jahres wünschen, so liegen hierzu noch keine allgemeinen Veröffentlichungen vor. Da sich insbesondere die Motivlage oft erst im Laufe der jeweiligen Verfahren klar herausstellen lässt, können hierzu auch keine verlässlichen Veröffentlichungen im Jahresverlauf erfolgen. Ferner könnten entsprechende Angaben laufende Ermittlungen noch gefährden.\n\nIch hoffe, dass ich Ihre Erwartungen mit den vorstehenden Hinweisen erfüllen konnte. Soweit Sie auf die Durchführung eines Verwaltungsverfahrens nach dem SIFG einschließlich förmlicher Bescheidung bestehen sollten, bitte ich Sie um entsprechende Mitteilung. Bitte berücksichtigen Sie hierbei jedoch den bereits oben angebrachten Hinweis, dass ein entsprechender Bescheid - unabhängig davon, ob der Antrag angenommen oder abgewiesen wird - mit einer Gebührenentscheidung einhergehen wird.\n\nIn Fragen zur Informationsfreiheit steht es Ihnen frei, sich an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Fritz-Dobisch-Straße 12, 66111 Saarbrücken, zu wenden. Bitte nehmen Sie auch unsere in Anlage beigefügten Datenschutzhinweise zur Kenntnis.\n\nMit freundlichen Grüßen",
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