GET /api/v1/message/415066/?format=api
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    "content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrteAntragsteller/in\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nIn den letzten Tagen habe ich auf der Autobahn sehr viele Tiertransporte gesehen u.a. von der Mastputen Brüterei Ahlhorn– die LKWs trugen allesamt die Aufschrift: \"Lebende Tiere – Tiergerechter Transport\". Allerdings betrugen die Temperaturen in den letzten Tagen (23.-25. August 2019) in den betreffenden Regionen (NRW und Niedersachsen; A1 zwischen Köln und Bremen) über 30 Grad Celsius. Es waren für mich keine, bei solchen Temperaturen, ausreichenden Belüftungsfenster an den LKWs ersichtlich. \r\n\r\nAuch unabhängig von den heißen Temperaturen, erscheint mir eine Bezeichnung von Tieren in engen, abgeschlossenen LKWs als \"tiergerecht\" irreführend.\r\n\r\nWarum ist es solchen Betrieben dennoch erlaubt, die Verbraucher zu täuschen, indem sie ihre Tiertransporte als \"tiergerecht\" bezeichnen dürfen?\r\nWie definieren Sie den Begriff \"tiergerecht\"?\r\nWarum ist es möglich, den Begriff willkürlich zu verwenden?\r\nWarum erlaubt eine solche Verwendung des Begriffs die absichtliche Verbrauchertäuschung?\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n",
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