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    "content": "Sehr geehrte<< Anrede >>\n\nin Ergänzung zu meinem fristgemäßem Widerspruch Ihrer Ablehnung möchte ich noch auf die vom DFN  veröffentlichte Handlungsempfehlung für den Umgang mit Informationsfreiheitsanfragen verweisen (https://www.dfn.de/fileadmin/3Beratung/Recht/handlungsempfehlungen/Umgang_mit_Auskunftsanspruechen_aus_dem_Informationsfreiheitsgesetz.pdf) verweisen:\n\nDazu heißt es zum Schutz öffentlicher Belange und der Rechtsdurchsetzung:\nIn  §  6  IFG  NRW  sind  einige  Situationen  aufgelistet,  in  denen  der  Antrag  auf  Informationszugang  abgelehnt werden muss. Dies ist unter anderem der Fall, soweit und solange das Bekanntwerden der Information die öffentliche Sicherheit und Ordnung beeinträchtigen würde. Für Hochschulen wird § 6 IFG  NRW vor dem Hintergrund geringer Berührungspunkte mit diesem Bereich eine  eher geringe Rolle spielen.\n\nUnd weiter unter Herausgabe nachteiliger Informationen:\nGestritten wird darüber, ob auch solche Informationen von der Auskunftspflicht der Behörden erfasst sind, die der Behörde im Nachhinein negativ angelastet werden können. Der Bundesbeauftragte für Datenschutz  und  Informationsfreiheit und die Stimmen in der juristischen Fachliteratur sind sich allerdings dahingehend einig, dass die Behörden auch für sie möglicherweise nachteilige Informationen herausgeben müssen.\n\nUnd letztlich Beauftragter für das Recht auf Information:\nJeder hat das Recht, den Landesbeauftragten für den Datenschutz (nach § 13  Abs. 1 IFG NRW ist dieser für die Sicherstellung des Rechts auf Information zuständig) für das Recht auf Information anzurufen. Dieses Recht steht nicht nur den informationssuchenden Personen, sondern auch den um Auskunft angerufenen öffentlichen Stellen zu.\n\nBitte lassen Sie mich wissen, ob Sie meinen Widerspruch bearbeiten und/oder ob Sie Ihrer bisherigen Aussage etwas hinzufügen/ändern möchten.\n\nHochachtungsvoll\nMarcel Langner\n\n\n\nAnfragenr: 166944\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n",
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