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"content": "Sehr geehrteAntragsteller/in\n\nBitte beantworten Sie auch noch die anderen meiner Anfragen.\n\nBitte überprüfen Sie Ihre Antwort zudem auf Vereinbarkeit mit GG und Rechtsprechung.\n\nSolange Schulträgern keine Konsequenzen drohen, werden Sie mehr Schulgeld einnehmen, als sie zur Deckung der Kosten benötigen, die mit Schulgeld gedeckt werden dürfen.\n\nBitte beachten Sie, dass Schulgeld nur die Kosten decken darf, die zur Finanzierung eines Unterrichts erforderlich sind. \nDer Unterricht darf anders, muss aber dem der staatlichen Schulen gleichwertig (weder besser/noch schlechter) sein.\n\nStaatsgerichtshof: \"Schulgeld ist das Entgelt für normalen Unterricht u. Lernmittel\" (KEINE Luxusausstattung).\n\nDerzeit fördern sie verbotenerweise eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern. Denn Privatschulträger können mit so einer Auswahl nicht nur mehr Einnahmen erzielen, sondern zusätzlich - unerwünschten - Eltern den Zugang zur Schule erschweren.\n\nFalls Baden-Württemberg nur bei Privatschulen Kosten für eine bessere Ausstattung anerkennt, werden deren Privatschüler bevorzugt.\n\nAus dem GG Art. 7 V ergibt sich NICHT, dass private Volksschulen zuzulassen sind, weil sie den ausgewählten Schülern während der Schulpflicht (= 9 - 10 Schuljahre) eine teurere/BESSERE Ausbildung bieten sollen, als den Schülern staatlicher Schulen.\nDas Angebot an beiden Schulformen darf anders, muss aber gleichwertig sein.\n\n\nDer Grund und das Unterscheidungsmerkmal für eine Privatschule darf lediglich deren religiöse/weltanschauliche Prägung sein.\nAnderenfalls wäre GG Art. 3 II berührt, weil Privatschüler, die aufgrund ihrer Religion, ... eine der besser ausgestatteten Privatschulen besuchen, bevorzugt und Schüler staatlicher Schulen benachteiligt. \n\nWenn Sie z.B. wie NRW die Waldorfschulen und deren Schüler bevorzugen, (mehr Lehrerstellen f. kleinere Lerngruppen oder mehr Unterrichtsangebote), benachteiligen sie gleichzeitig Schüler, die eine staatliche Schule nutzen, weil sie keinen Rudolf-Steiner-geprägten Unterricht wünschen.\nDas gleiche gilt, wenn sie an Privatschulen die vierfachen Schülerkosten dulden würden. \n\nIch verweise auf die Artikel im Kölner Stadtanzeiger und vom WDR Westpol. \nBehörden, die erst reagieren, wenn Eltern sich beschweren, fördern Rechtsverstöße, da sie sehr wohl wissen können, dass private Schulträger auf Elternbeschwerden mit Drohungen reagieren, derentwegen berechtigte Kritik ggf. ausbleibt.\n\nMit freundlichen Grüßen\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\nhttps://www.ksta.de/region/geschichte-eines-skandals-wie-eine-privatschule-millionen-steuergelder-kassierte-33233056\n\nhttps://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/westpol/video-bevorzugte-waldorfschulen-100.html\n\nAnhänge:\n - 2792019-geschichte-eines-skandals_-wie-eine-privatschule-millionen-steuergelder-kassierte-_-kolner-stadt-anzeiger.pdf\n\n\nAnfragenr: 30067\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n",
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