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    "subject": "Ordnungswidrigkeitsverfahren aufgrund einer Nutzung ÖPNV-Anlagen als Ruhe- oder Lageplatz [#169889]",
    "content": "Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG\r\n\r\nSehr geehrteAntragsteller/in\n\r\ngemäß § 3 Absatz 2 der Düsseldorfer Straßenordnung ist unter anderem das Benutzen der ÖPNV-Anlagen als Ruhe- und Lageplatz untersagt. Zuwiderhandlungen hiergegen können gemäß § 15 dieser Ordnung als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.\r\n\r\nMit Datum vom 27. November 2017 berichtete die Rheinische Post (https://rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/duesseldorf-bussgeld-fuer-rentner-ordnungsamt-entschuldigt-sich_aid-20752379) darüber, dass gegen einen an Demenz erkrankten Senioren ein Verwarngeld in Höhe von 35,- Euro erhoben wurde, da dieser sich acht Minuten lang an einer Haltestelle ausgeruht haben soll. Nach medialem Druck wurde dieses Verwarngeld zurückgenommen. Es wird um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:\r\n\r\n1.\tIn wie vielen Fällen wurden durch die Stadt Düsseldorf Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) eingeleitet, weil der Verdacht bestand, dass die ÖPNV-Anlagen als Ruhe- bzw. Lageplatz missbraucht wurden? Bitte listen Sie die Zahlen getrennt für die Kalenderjahre 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 auf.\r\n\r\n2.\tIn wie vielen Fällen wurde ein Verwarngeld festgesetzt? Bitte listen Sie die Zahlen getrennt für die Kalenderjahre 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 auf.\r\n\r\n3.\tIn wie vielen Fällen wurde ein Bußgeld festgesetzt? Bitte listen Sie die Zahlen getrennt für die Kalenderjahre 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 auf.\r\n\r\n4.\tIn wie vielen Fällen hatten die Betroffenen keinen festen Wohnsitz? Bitte listen Sie die Zahlen getrennt für die Kalenderjahre 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 auf.\r\n\r\n5.\tIn wie vielen Fällen konnten die verhängten Verwarn- bzw. Bußgelder eingetrieben werden? Bitte listen Sie die Zahlen getrennt für die Kalenderjahre 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 auf.\r\n\r\n6.\tWie hoch waren die verhängten Verwarn- und Bußgelder in allen Fällen? Bitte listen Sie die Zahlen getrennt für die Kalenderjahre 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 auf.\r\n\r\n7.\tWie hoch waren die Verwarn- und Bußgelder in allen Fällen, die beigetrieben werden konnten? Bitte listen Sie die Zahlen getrennt für die Kalenderjahre 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 auf.\r\n\r\n8.\tIst bekannt, in wie vielen dieser Fälle die Stadt bei Vorliegen eines Grundes aus § 96 OWiG die Anordnung von Erzwingungshaft beim Gericht beantragt hat? Bitte listen Sie die Zahlen getrennt für die Kalenderjahre 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 auf.\r\n\r\n9.\tIst bekannt, in wie vielen der unter 8. erfragten Fallzahlen das Gericht tatsächlich Erzwingungshaft angeordnet hat? Bitte listen Sie die Zahlen getrennt für die Kalenderjahre 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 auf.\r\n\r\n10.\tIst bekannt, in wie vielen der unter 9. erfragten Fallzahlen die Erzwingungshaft auch tatsächlich vollstreckt wurde? Bitte listen Sie die Zahlen getrennt für die Kalenderjahre 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 auf.\r\n\r\nDies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.\r\n\r\nIch verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nNach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).\r\nIch möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n",
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