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"subject": "Antwort: Ordnungswidrigkeitsverfahren aufgrund einer Nutzung ÖPNV-Anlagen als Ruhe- oder Lageplatz [#169889]",
"content": "Sehr geehrteAntragsteller/in\n\r\nin Ihrer Frage beziehen Sie sich auf einen fast zwei Jahre alten \r\nMedienbericht. Das Thema wurde u. a. in der Sitzung des Ordnungs- und \r\nVerkehrsausschusses der Landeshauptstadt Düsseldorf am 10. Januar 2018 im \r\nRahmen einer Anfrage zu TOP 4.2 (Vorlage 66/17/2018) behandelt und \r\nerläutert. Die Unterlagen sind im Ratsinformationssystem der Stadt \r\nDüsseldorf öffentlich recherchierbar (\r\nhttps://www.duesseldorf.de/rat/ratsinfo/?L=0), ein direkter Link ist aus \r\ntechnischen Gründen leider nicht möglich.\r\n\r\nDie von Ihnen angefragten Informationen liegen aus den dort näher \r\nerläuterten Gründen nicht vor: Mündlich erteilte gebührenfreie \r\nVerwarnungen werden nicht erfasst, bei vor Ort akzeptierten \r\ngebührenpflichtigen Verwarnungen wird der Tatvorwurf nicht edv-mäßig \r\ndokumentiert. Einzelfalldaten aus den Jahren 2014 bis 2016 sind aufgrund \r\ndes Ablaufs der Löschungsfristen nicht mehr verfügbar. \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"sender": "Kommunalverwaltung Düsseldorf",
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