GET /api/v1/message/434962/?format=api
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Content-Type: application/json
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    "subject": "Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz",
    "content": "Kontrollbericht zu Cafeteria Universität West, Ulm [#169890]\r\n\r\nSehr geehrteAntragsteller/in\n\r\nhiermit bestätigen wir den Eingang Ihres o.a. Antrags vom 05.11.2019.\r\n\r\nEine Herausgabe von Kontrollberichten sieht das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) nicht vor. Wir legen daher Ihren Antrag dahingehend aus, dass Sie Informationen nach § 2 Absatz 1 Nr. 1 VIG zu allen Daten über festgestellte nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen nach dem Lebensmittelrecht sowie förmliche Maßnahmen und Entscheidungen, die im Zusammenhang mit den genannten Abweichungen getroffen wurden, in dem genannten Betrieb für die beiden letzten Betriebsprüfungen wünschen.\r\n\r\nWir werden den von Ihnen benannten Betrieb zu Ihrem Antrag und unserer Antwort insbesondere zur Frage in Ziffer 2 Ihres Antrags gemäß § 5 VIG anhören, wodurch sich die Entscheidungsfrist um einen weiteren Monat verlängert.\r\n\r\nDie Auskunftserteilung ist grundsätzlich bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1.000 € gemäß § 7 Abs. 1 VIG gebühren- und auslagenfrei. Allerdings kann dieser Verwaltungsaufwand überschritten werden, wenn das betroffene Unternehmen Einwendungen erhebt oder gar den Rechtsweg beschreitet. In diesem Fall werden kostendeckende Gebühren und Auslagen erhoben.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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    "sender": "Stadt Ulm - Abteilung Veterinäramt",
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    "last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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