HTTP 200 OK
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"subject": "209.2.3.1.11-11448/19 Fragen WLAN Systeme Universität Köln #166944",
"content": "209.2.3.1.11-11448/19\n\nInformationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)\nIhr Antrag vom 19.09.2019 an die Universität Köln zu Fragen der WLAN Systeme\n\nIhre E-Mail vom 17.12.2019\n\n\nSehr geehrter Herr Langner,\n\nSie wenden sich gemäß § 13 Abs. 2 IFG NRW an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW, da Ihnen die Universität Ihre Fragen zu WLAN-System nicht beantwortet haben soll.\nGemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen.\n\nUrsprünglich hatten Sie am 19.09.2019 folgende Frage gestellt:\nSind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören? Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor? Wenn nein warum?\n\n§ 4 Abs. 1 IFG NRW beschränkt den Zugangsanspruch auf vorhandene Informationen, jedoch besteht kein Recht darauf, dass eine öffentliche Stelle rechtliche oder tatsächliche Bewertungen, Erläuterungen o.ä. abgibt. Selbstverständlich ist es einer öffentlichen Stelle daneben unbenommen, im Rahmen ihres allgemeinen Verwaltungshandelns auch solche Fragen zu beantworten, die auf die Abgabe von Stellungnahmen oder auf inhaltliche Bewertungen abzielen. Einen gegebenenfalls im Verwaltungsrechtsweg durchsetzbaren Rechtsanspruch gewährt das IFG NRW aber diesbezüglich nicht.\n\nBei den von Ihnen gestellten Fragen handelt es sich nicht um Fragen, die unter dem Anwendungsbereich des IFG NRW fallen, sondern um eine Erläuterung. Auch bei den von Ihnen am 23.09.2019 formulierten Fragen:\n\"...ob Ihre WLAN Systeme Deauthentication/Deassociationspaketen senden, und falls ja an wen und wie oft und wenn nein, warum nicht. Ob solche Pakete gesendet werden könnte ich auch direkt durch Messungen vor Ort ermitteln, ich benötige also keine Konfigurationsinterna. ...\" handelt es sich erneut eine Aufforderung zu einer Bewertung.\n\nSomit kann ich Ihre Eingabe gegenüber der Universität Köln nicht aufgreifen. Gegebenenfalls müssten Sie Ihren IFG-Antrag anders formulieren. Ich kann zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht sagen, ob eine solch neuer Antrag erfolgsversprechend ist, da die Universität Köln bei dem bisherigen Antrag den Ablehnungsgrund nach § 6 Satz 1 Buchst. a IFG NRW als erfüllt ansieht.\n\nSie hatten die Anfrage zudem an mehrere Hochschulen versandt und in einer dieser Anfragen darum gebeten Ihre Forschungen trotzdem zu unterstützen. Ich gehe aber davon aus, dass es sich bei Ihren Anfragen nicht um ein Forschungsprojekt handelt oder ist dies doch zutreffend?\n\nIch bedaure, dass ich Ihnen vorliegend nicht weiterhelfen konnte.\n\n\nMit freundlichen Grüßen",
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"sender": "Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen",
"status_name": "Warte auf Antwort",
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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