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"subject": "AW: Ihre nochmalige Nachfrage vom 16.01.2018 Bildungs-und Teilhabepaket, Schulpauschale (#25158) [#25158]",
"content": "Sehr geehrteAntragsteller/in\n\n\nvielen Dank für Ihre Anfrage vom 20.11.2019 mit u. a. folgendem Inhalt:\n\n\"Wie kann die LHM und ihre Sozialbehörden für eine bessere Bildungsgerechtigkeit und Information sorgen? \"\n\n\nBitte beachten Sie, dass die Informationsfreiheitssatzung gem. § 1 Abs. 1 Satz 1 den \"Zugang ... zu vorhandenen amtlichen Informationen\" regelt, d. h. gem § 2 Satz 1 Nr. 1 zu \"amtlichen Zwecken dienenden Aufzeichungen\".\n\n\nNachdem Sie mit Ihrem Schreiben nicht den Zugang zu konkreten vorhandenen Aufzeichnungen der Landeshauptstadt München, sondern um die Beantwortung Ihrer Frage beantragen, ist festzustellen, dass Ihre Anfrage inhaltlich keinen Antrag gemäß der Informationsfreiheitssatzung darstellt und insofern nicht weiter verfolgt wird.\n\n\nZudem wird auf die Antworten der Landeshauptstadt München von 2017 und 2018 verweisen.\n\n\nMit freundlichen Grüßen",
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