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"subject": "internen vorliegenden Weisungsentwürfe, geplanten Weisungen, realisierten Weisungen Anordnungen Empfehlungen in Bezug auf das Unterlaufen der verfassungsrechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes [#172888]",
"content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrte<Information-entfernt>\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\ndas Bundesverfassungsgericht hat die geltende Berechnung als „derzeit noch“ verfassungskonform eingestuft (Urteil vom 23.07.2014, Randnummer 73). \r\nDiese Bewertung ist alles andere als ein sozialpolitisches Gütesiegel. \r\nDas BVerfG stellt ausdrücklich fest, dass der Gesetzgeber mit der gegenwärtigen Berechnung „an die Grenze dessen [kommt], was zur Sicherung des Existenzminimums verfassungsrechtlich geboten ist (ebd., Randnummer121).\r\n\r\n Ich beantrage,\r\ndie Übersendung per PDF –Datei aller internen vorliegenden Weisungsentwürfe, geplanten Weisungen, realisierten Weisungen Anordnungen Empfehlungen in Bezug auf das Unterlaufen der verfassungsrechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes \r\nWelche weiter unbekannten internen Berechnungen erfolgten, neben der offiziellen die zum Ergebnis der Höhe des Regelbedarfes 2020 führten? \r\nWelche Personen waren daran beteiligt?\r\nNamen , ladungsfähige Anschriften ? \r\nWo befinden sich diese Berechnungen konkret? \r\nAktenzeichen ?\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\n<Information-entfernt> <Information-entfernt>\n\n\n\nAnfragenr: 172888\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/172888\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n",
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