HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept
{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/446956/",
"id": 446956,
"url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrollbericht-zu-asia-imbiss-stuhlingen/#nachricht-446956",
"request": "https://fragdenstaat.de/api/v1/request/172998/",
"sent": true,
"is_response": true,
"is_postal": true,
"is_draft": false,
"kind": "post",
"is_escalation": false,
"content_hidden": false,
"sender_public_body": "https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/15434/",
"recipient_public_body": null,
"status": "awaiting_response",
"timestamp": "2020-01-09T12:46:18.152483+01:00",
"registered_mail_date": null,
"redacted": false,
"not_publishable": false,
"attachments": [
{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/125538/",
"id": 125538,
"belongs_to": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/446956/",
"name": "brief_geschwaerzt.pdf",
"filetype": "application/pdf",
"size": 184262,
"site_url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrollbericht-zu-asia-imbiss-stuhlingen/446956/anhang/brief_geschwaerzt.pdf",
"anchor_url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrollbericht-zu-asia-imbiss-stuhlingen/#nachricht-446956",
"file_url": "https://media.frag-den-staat.de/files/foi/446956/brief_geschwaerzt.pdf?token=1tujuB%3A3u04l1KuhyzpZTv-mQ911pu-N0nw5bKcRoiYD5FrGHA",
"pending": false,
"is_converted": false,
"converted": null,
"approved": true,
"can_approve": true,
"can_change_approval": false,
"redacted": null,
"is_redacted": true,
"can_redact": true,
"can_delete": false,
"is_pdf": true,
"is_image": false,
"is_irrelevant": false,
"document": null
}
],
"subject": "Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 31.12.2019 Asia Imbiss, Lindenweg 7, 79780 Stühlingen",
"content": "Sehr geehrteAntragsteller/in\n\r\nden Eingang Ihres o. a. Antrags vom 31.12.2019 haben wir am 08.01.2010 per E-Mail bestätigt.\r\n\r\nEine Herausgabe von Kontrollberichten sieht das Verbraucherinformationsgesetzt (VIG) nicht vor. Wir legen daher Ihren Antrag dahingehend aus, dass Sie Informationen nach § 2 Absatz 1 Nr. 1 VIG zu allen Daten über festgestellte nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen nach dem Lebensmittelrecht sowie Maßnahmen und Entscheidungen, die im Zusammenhang mit den genannten Abweichungen getroffen wurden, in dem genannten Betrieb für die beiden letzten Betriebsprüfungen wünschen.\r\n\r\nWir werden den von Ihnen benannten Betrieb zu Ihrem Antrag und unserer Antwort insbesondere zur Frage in Ziffer 2 Ihres Antrags gemäß § 5 VIG anhören, wodurch sich die Entscheidungsfrist um einen weiteren Monat verlängert.\r\n\r\nDurch die zwingend erforderliche Anhörung des Betreibers gem. § 28 Verfahrensgesetz für Baden-Württemberg (LVwVfG) als am Verfahren Beteiligter wird das Verwaltungsverfahren eröffnet. Der Betreiber erhält dadurch ein vollumfängliches Akteneinsichtsrecht gem. § 29 LVwVfG, welches auch Ihre personenbezogenen Daten als Antragsteller umfasst. Eine bei der jetzigen Anhörung zunächst ausbleibende Nachfrage des betroffenen Unternehmers bzw. Betriebs nach Ihren personenbezogenen Daten schützt Sie somit nicht vor späteren Anfragen.\r\n\r\nDie Auskunftserteilung ist grundsätzlich bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1.000 € gemäß § 7 Abs. 1 VIG gebühren- und auslagenfrei. Allerdings kann dieser Verwaltungsaufwand überschritten werden, wenn das betroffene Unternehmen Einwendungen erhebt oder gar den Rechtsweg beschreitet. In diesem Fall werden kostendeckende Gebühren und Auslagen erhoben.\r\n\r\nDie Beantwortung Ihrer Anfrage erfolgt aus Datenschutzgründen nur postalisch.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,",
"redacted_subject": [
[
false,
"Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 31.12.2019 Asia Imbiss, Lindenweg 7, 79780 Stühlingen"
]
],
"redacted_content": [
[
false,
"Sehr "
],
[
true,
"geehrteAntragsteller/in"
],
[
false,
"\n\r\nden Eingang Ihres o. a. Antrags vom 31.12.2019 haben wir am 08.01.2010 per E-Mail bestätigt.\r\n\r\nEine Herausgabe von Kontrollberichten sieht das Verbraucherinformationsgesetzt (VIG) nicht vor. Wir legen daher Ihren Antrag dahingehend aus, dass Sie Informationen nach § 2 Absatz 1 Nr. 1 VIG zu allen Daten über festgestellte nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen nach dem Lebensmittelrecht sowie Maßnahmen und Entscheidungen, die im Zusammenhang mit den genannten Abweichungen getroffen wurden, in dem genannten Betrieb für die beiden letzten Betriebsprüfungen wünschen.\r\n\r\nWir werden den von Ihnen benannten Betrieb zu Ihrem Antrag und unserer Antwort insbesondere zur Frage in Ziffer 2 Ihres Antrags gemäß § 5 VIG anhören, wodurch sich die Entscheidungsfrist um einen weiteren Monat verlängert.\r\n\r\nDurch die zwingend erforderliche Anhörung des Betreibers gem. § 28 Verfahrensgesetz für Baden-Württemberg (LVwVfG) als am Verfahren Beteiligter wird das Verwaltungsverfahren eröffnet. Der Betreiber erhält dadurch ein vollumfängliches Akteneinsichtsrecht gem. § 29 LVwVfG, welches auch Ihre personenbezogenen Daten als Antragsteller umfasst. Eine bei der jetzigen Anhörung zunächst ausbleibende Nachfrage des betroffenen Unternehmers bzw. Betriebs nach Ihren personenbezogenen Daten schützt Sie somit nicht vor späteren Anfragen.\r\n\r\nDie Auskunftserteilung ist grundsätzlich bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1.000 € gemäß § 7 Abs. 1 VIG gebühren- und auslagenfrei. Allerdings kann dieser Verwaltungsaufwand überschritten werden, wenn das betroffene Unternehmen Einwendungen erhebt oder gar den Rechtsweg beschreitet. In diesem Fall werden kostendeckende Gebühren und Auslagen erhoben.\r\n\r\nDie Beantwortung Ihrer Anfrage erfolgt aus Datenschutzgründen nur postalisch.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,"
]
],
"sender": "Landkreis Waldshut - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung",
"status_name": "Warte auf Antwort",
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
}