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"subject": "Sterbehilfe - Betäubungsmittel zum Zweck der Selbsttötung - § 217 StGB – BVerwG 3 C 19.15 [#174076]",
"content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrteAntragsteller/in\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nanbei bitte ich, mit Vermerk auf folgende Urteile: BVerwG 3 C 19.15, VG Köln 6 L 261/18 & 6 L 1280/19, um einige Auskünfte:\r\n\r\nWie viele Anträge auf „Sterbehilfe“ wurden seit dem Urteil des BVerwG 3 C 19.15 gestellt? (Antrag auf Abgabe, alt. Erwerb von Betäubungsmitteln zum Zweck der Selbsttötung)\r\n\r\nWie viele dieser Anträge wurden abgelehnt, wie viele genehmigt und wie viele noch nicht verbeschieden?\r\n\r\nWie viele abgelehnte Anträge wurden mit juristischen Mitteln angegriffen?\r\n\r\nWarum wurden diese Anträge abgelehnt?\r\n\r\nBasieren diese Entscheidungen auf Grundlage einer Ministervorlage?\r\n\r\nWenn ja, was genau steht in dieser Vorlage?\r\n\r\nWelche konkreten Maßnahmen wurden nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts durch das Bundesministerium für Gesundheit getroffen?\r\n\r\nWie steht das Bundesministerium für Gesundheit zu § 217 StGB?\r\n\r\nSind Änderungen an § 217 StGB geplant? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum?\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\n\n\nAnfragenr: 174076\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/174076\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n",
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