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"subject": "AW: WG: Anfrage über die Anzahl der leerstehenden Häuser im Stadtgebiet Köln [#166792]",
"content": "Sehr geehrteAntragsteller/in\n\r\n\r\nvielen Dank für Ihre erneute Nachfrage vom 11. Januar 2020 zum Thema Wohnungsleerstand in Köln. Ich möchte Ihnen dazu abschließend mitteilen, dass der Begriff des \"Leerstands\" den Sie in Ihren Anfragen verwenden, nur umgangssprachlich zu verstehen ist. Immobilien, die aufgrund von Baumaßnahmen dem Wohnungsmarkt nicht zur Verfügung stehen, gelten daher in diesem Sinne nicht als \"leerstehend\" und sind nicht in der Statistik des für den Wohnungsmarkt relevanten Leerstands erfasst. Für nähere Ausführungen zum marktaktiven Leerstand verweise ich auf meine Beantwortung vom 22. November 2019.\r\n\r\n\r\nIm Übrigen sind Eigentümer nicht verpflichtet, die Durchführung einer Baumaßnahme der Wohnungsaufsicht zu melden. Sofern Sie in einer Immobilie eine Zweckentfremdung von Wohnraum vermuten, können Sie der Stadt Köln dies über das Portal zur Wohnraumzweckentfremdung mitteilen. Jede Meldung wird von hier auf einen Verstoß gegen die Wohnraumschutzsatzung überprüft. Sie finden das Portal unter folgendem Link: https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/soziales/wohnen-wohnungshilfen/wohnraumschutz-und-zweckentfremdungsverbot\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"sender": "Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik",
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