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"subject": "AW: Nutzerstatistik und Werbekosten von Free-Wifi Berlin [#174205]",
"content": "Sehr geehrter Herr Schlotter,\r\n\r\n\r\nvielen Dank für Ihre Anfrage, deren Eingang wir Ihnen hiermit bestätigen.\r\n\r\n\r\nGern geben wir Ihnen wie gewünscht einen Hinweis auf die voraussichtlichen Kosten der beantragten Auskunft. Aktenauskunft und Akteneinsicht sind im Land Berlin nach § 16 Satz 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG), § 2 Abs. 1, § 6 Abs. 1 Gesetz über Gebühren und Beiträge (GebBtrG BE) sowie der Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) gebührenpflichtig. Nach dem Gebührenverzeichnis zur VGebO bewegen sich die Gebühren für die schriftliche Aktenauskunft und die Akteneinsicht (Tarifstelle 1004, Buchstaben a) Nr. 2 - 4 und b) Nr. 1 - 3) je nach dem Verwaltungsaufwand, den die Auskunft oder Akteneinsicht verursacht, in einem Rahmen zwischen 5 und 500 Euro.\r\n\r\n\r\nIch bitte Sie vor diesem Hintergrund um Mitteilung, ob Sie an dem von Ihnen gestellten IFG-Antrag festhalten.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"sender": "Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
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