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    "subject": "Pegida München im Görlitzer Park am 04.10.2019 [#174994]",
    "content": "Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG\r\n\r\nSehr geehrteAntragsteller/in\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nMeine Anfrage bezieht sich auf eine Versammlung die am 04.10.2019 im Görlitzer Park stattgefunden hat. \r\n\r\nMeine Fragen dazu sind:\r\n\r\n1.\r\nWieso wurde ein rechtskräftig verurteilter rechtsextremer Gefährder, als geeigneter\r\nund zuverlässiger Anmelder dieser Versammlung angesehen? Die Hamburger Polizei hatte eine\r\nähnlich provokante Versammlung vor der „Roten Flora“ verboten – warum entschieden die Berliner Behörden anders?\r\n\r\n2.\r\nWar es im vorliegenden Fall verhältnismäßig, eine Versammlung von 6 Personen von rund 200 Polizeikräften schützen zu lassen? Wäre eine Durchführung der Versammlung an einem anderen Ort möglich gewesen, die nicht einen so hohen Polizeiaufwand nötig gemacht hätte, und insbesondere nicht eine Absperrung eines Großteils des Görlitzer Parks erfordert hätte?\r\n\r\n3.\r\nDurch die Absperrmaßnahmen der Polizei war der Zugang zu dieser Versammlung nicht möglich. Handelt es sich damit überhaupt noch um eine Versammlung, oder handelte es sich nicht doch um eine Privatveranstaltung, die dem Schutz durch die Versammlungsfreiheit nicht unterliegt?\r\n\r\n4.\r\n§76 der Bauordnung für Berlin verlangt eine Genehmigung „Fliegender Bauten“. Der Videoaufbau der Pegida München war eine solche – das lässt sich auf Fotos der Veranstaltung eindeutig bestimmen – und damit genehmigungspflichtig.\r\n\r\nLag für den Videoaufbau der Pegida München eine solche vor? \r\nWenn nicht, warum hat die Polizei nicht den Abbau dieser Vorrichtung veranlasst?\r\n\r\n5.\r\nDie Berliner Polizei hat Foto- und Video-Aufnahmen von Teilnehmer*innen der\r\nGegenversammlung gemacht. Das „Gesetz über Aufnahmen und Aufzeichnungen von Bild und Ton bei Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzügen“ (VersAufn/AufzG BE, GVBl. S. 103) erlaubt das nur unter der Annahme, dass von den Teilnehmer*innen der Gegenversammlung erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgingen. \r\n\r\nWelche konkreten Anhaltspunkte rechtfertigten diese Annahme?\r\n\r\nWarum wurde für diese Aufnahmen ein mobiler Videomast benutzt, obwohl Innensenator Geisel ursprünglich vorgesehen hatte, diese nur an kriminalitätsbelasteten Orten und nicht bei\r\nVersammlungen einzusetzen?\n\nDies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nIch möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.\r\n\r\nIch verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.\r\n\r\nIch widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\n\n\nAnfragenr: 174994\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/174994\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n",
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