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"subject": "Subventionen First Solar Manufacturing GmbH oder weitere verbundene Unternehmen",
"content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\n\nSehr geehrte Damen und Herren, \n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nDas US-Unternehmen First Solar Inc., Phoenix, wird sein Werk in Frankfurt/Oder mit 1.200 Mitarbeitern noch 2012 schließen. \n\nIch möchte gerne wissen,\n\n- hat First Solar Manufacturing GmbH, Frankfurt / Oder, First Solar GmbH, Mainz, First Solar, Inc., Phoenix, oder andere First Solar verbundene Unternehmen, Subventionen von der Bundesrepublik Deutschland, einer deutschen Behörde, einem deutschen Land, Landkreis oder einem anderen deutschen Staatsorgan, oder von einer europäischen Behörde, erhalten?\n\n- von wem?\n\n- in welcher Höhe?\n\n- zu welchen Bedingungen?\n\n- wer hat für die Bundesrepublik oder die europäische Union verantwortlich eine Freigabe der Gelder geleistet?\n\n- wurden, vor dem Hintergrund der Werksschließung in Frankfurt / Oder und massivem Stellenabbau in Frankfurt / Oder und in Mainz, möglicherweise erhaltene Subventionen zurückgezahlt?\n\n- in welcher Höhe?\n\n- ist den deutschen Behörden bekannt, ob das Werk in Frankfurt / Oder aufgelöst und anderer Stelle wieder aufgebaut wird, zum Beispiel in Saudi Arabien oder einem andern Land (siehe Vishal Shah, Deutsche Bank AG, New York, \"It looks like both First Solar and SunPower would need to set up local manufacturing\", Bloomberg.com, 13.5.2012?\n\n- ist den deutschen Behörden bekannt, ob hierzu die im Werk Frankfurt / Oder aufgebauten Maschinen, insbesondere die erst im November 2011 neu in Betrieb genommenen Maschinen aus dem Werk 2, eventuell abgebaut und in einem anderen Land als der Bundesrepublik Deutschland wieder aufgebaut werden?\n\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind\n\nAusschlussgründe liegen m.E. nicht vor.\n\nM.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\n\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\n\nIch bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\n\nMit freundlichen Grüßen,",
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