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"subject": "Heranziehung der Qualitaetskennwerte bei der Entwicklung der Mobilfunkstrategie der Bundesregierung [#177596]",
"content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrte<< Anrede >>\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\n1) Akten, die nachvollziehbar machen, ob bei der Entwicklung der Mobilfunkstrategie der Bundesregierung die aktuelle Qualitätskennwerte der Anbieter von Sprachtelefondienst herangezogen wurden\r\n2) falls die erste Frage mit \"Ja\" beantwortet wird, bitte ich einige Beispiele für die Heranziehung dieser Qualitätskennwerte bei der Entwicklung der Mobilfunkstrategie der Bundesregierung zu nennen \r\n\r\n= zum Hintergrund = \r\nDer Telekommunikations-Kundenschutzverordnung https://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/tkv.pdf#page=18 habe ich entnommen\r\n\"§ 32 Qualitätskennwerte\r\n\r\n(1) Betreiber fester öffentlicher Telekommunikationsnetze und marktbeherrschende Anbieter von Sprachtelefondienst haben folgende Qualitätskennwerte zu erheben:\r\n\r\n1. Frist für die erstmalige Bereitstellung des Netzzugangs(Regelbereitstellungsfrist),\r\n2. Fehlermeldung pro Anschlußleitung pro Jahr,\r\n3. Reparaturzeit (Regelentstörfrist),\r\n4. Häufigkeit des erfolglosen Verbindungsaufbaus,\r\n5. Verbindungsaufbauzeit,\r\n6. Reaktionszeiten bei vermittelten Dienste\r\n[...]\r\n§ 33 Qualitätsberichterstattung\r\n\r\n(1) Betreiber fester öffentlichen Telekommunikationsnetzen und Anbieter von Sprachtelefondienst, die bei diesen Dienstleistungen nicht über eine marktbeherr-schende Stellung verfügen, müssen spätestens achtzehn Monate nach Aufnahmeihrer Geschäftstätigkeit die Qualitätskennwerten nach § 32 erheben.\r\n(2) Die Statistiken sind der Regulierungsbehörde auf Anforderung zur Verfügung zustellen. Die Regulierungsbehörde veröffentlicht die Statistiken einmal jährlich in geeigneter Form in ihrem Amtsblatt.\"\r\n\r\n= Quellen =\r\n[1] Mobilfunkstrategie der Bundesregierung - https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/Digitales/Mobilfunkstrategie.pdf\r\n[2] Qualitätskennwerte, Qualitätsberichterstattung https://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/tkv.pdf#page=18\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nGustav Wall\n\n\n\nAnfragenr: 177596\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/177596\n\nPostanschrift\nGustav Wall\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n",
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