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    "subject": "WICHTIG ! - EINGANGSBESTÄTIGUNG - Ihre VIG Anfrage zu Feinkost Marks, München [#177046]",
    "content": "Sehr geehrteAntragsteller/in\n\r\nwir bestätigen Ihnen den Eingang Ihres Antrages nach dem Verbraucherinformationsgesetz.\r\n\r\nInformationen zum Widerspruch gegen die Datenweitergabe\r\n\r\nGemäß § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG sind wir verpflichtet, auf Nachfrage des Lebensmittelunternehmers diesem Ihren Namen und Ihre Anschrift mitzuteilen. Ein Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DSGVO besteht insoweit nicht, da die Verarbeitung dieser Daten entsprechend zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c DSGVO.\r\n\r\nDer Anspruch des Lebensmittelunternehmers auf Mitteilung Ihrer Daten ist zeitlich nicht begrenzt. So kann der Antrag des Unternehmers etwa auch zu einem Zeitpunkt gestellt werden, zu dem Sie die Informationen bereits erhalten haben.\r\n\r\nWenn Sie Ihren Antrag innerhalb der nächsten 5 Werktage nicht zurücknehmen, werden wir mit der Bearbeitung Ihres Antrags fortfahren und auf Nachfrage des Lebensmittelunternehmers Ihren Namen und Ihre Anschrift übermitteln.\r\n\r\nWeiteres Verfahren bei Aufrechterhaltung Ihres Antrag\r\n\r\nDa der Betrieb über Ihren VIG-Antrag informiert wird, beträgt die gesetzlich festgelegte Frist zwei Monate (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VIG). Da aktuell eine Vielzahl von Anträgen eingehen, kann diese Frist ggf. nicht eingehalten werden. Zudem kann der Betrieb gegen eine geplante Informationsgewährung Klage einreichen. In diesem Fall kann die Information erst nach der Entscheidung des Gerichtes erfolgen.\r\n\r\nDa im Rahmen der Bescheiderstellung unter Umständen eine Interessenabwägung erforderlich ist, wird angeraten, uns die Gründe für Ihre Anfrage mitzuteilen. Es besteht keine Pflicht zur Abgabe der Erklärung.\r\n\r\nDen Bescheid über die Informationsgewährung und die evtl. Information erhalten Sie aus haftungsrechtlichen Gründen auf dem Postweg.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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    "sender": "Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Lebensmittelüberwachung",
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