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    "content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrteAntragsteller/in\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nWarum sollen in den Bundesländern freiberufliche Förster von der Mitarbeit an der Bundeswaldinventur 4 ausgeschlossen werden, obwohl sich lediglich ca. 33% der Wälder im Besitz der Länder und des Bundes befinden und der Klimaschutz und der Schutz des Waldes eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist?\r\n\r\nHinweis: Die Erhebung der Daten zur Bundeswaldinventur 4 soll in vielen Bundesländern ausschließlich durch Personal von Landesforstverwaltungen bzw. ihrer Landesbetriebe durchgeführt werden. \r\n\r\nWie gedenkt das BMEL die gemeinschaftsrechtlich geschützten Interessen freiberuflicher Förster in Zukunft zu berücksichtigen und eine Chancengleichheit auf dem Markt forstwirtschaftlicher Ingenieurdienstleistungen sicherzustellen? \r\n\r\nHinweis: Seit Jahrzehnten sind freiberufliche Förster in Deutschland einem Verdrängungswettbewerb ausgesetzt, der in seinen verschiedenen Erscheinungsformen auf die Verquickung von Hoheitsfunktionen und privatrechtlich  im Wettbewerb erbrachten Unternehmerleistungen der Landesforstverwaltungen bzw. ihrer Landesbetriebe zurückzuführen ist.\r\n\r\nSollte die Beantwortung der o.g. Fragen kostenpflichtig sein, bitte ich um eine entsprechende Kostenkalkulation im Vorfeld.\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\n\n\nAnfragenr: 178622\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/178622\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n",
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