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"content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrte<< Anrede >>\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nIch würde es für den Anfang begrüßen, wenn Alkohol NICHT weiter ohne Hinweise auf Gefahren geworben werden darf! \r\n\r\nDann wäre ich dafür, das Alkohol nicht weiter als \"Genussmittel\" sondern als Nervengift tituliert werden muss! \r\n\r\nEbenso sollte endlich mal wie in anderen Ländern eine 0,0 Promille Grenze eingeführt werden (hier wären Niederlande ein ausgezeichnetes Beispiel) und EBENSO sollte es Politikern verboten werden, Alkohol öffentlich zu zelebrieren, wie es z.B. die CDU/CSU regelmäßig macht!!\r\n\r\nUnd da ja die CDU/CSU immer so sehr die USA lieben, sollten die sich ein Beispiel daran nehmen und Alkohol ERST AB einer Altersgrenze von 21 Jahren zugänglich machen!!\r\n\r\nDas Cannabis legalisiert GEHÖRT und reguliert gehört, steht ausser Frage! \r\n\r\nAber der verantwortungslose Umgang unseres Gesetzgebers mit Alkohol zeigt, das denen die Gesundheit und die Suchtgefahr egal ist, wenn man daran denkt, das jährlich bei uns 75.000 an diesem Gift sterben!\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nJorge Rieger\n\n\n\nAnfragenr: 179097\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/179097\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n",
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