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"content": "Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG\r\n\r\nSehr geehrteAntragsteller/in\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nWie hoch sind die Schauspielergagen, die der rbb - vormals SFB - seit dem Jahr 1999 bis 2019 jährlich für fiktionale Produktionen (Eigen- und Co-Produktionen) ausgegeben hat, und wie hoch waren die durchschnittlichen Gagen für Frauen und Männer pro Drehtag?\r\n\r\nWie hoch sind die Beträge, die der rbb aus Film- und Fernsehförderungen seit 2009 bis 2019 bezogen hat, und welche Beträge wurden an die Geber-Institutionen zurückgezahlt? - Von welchen Förderinstitutionen und für welche Projekte (Eigen- und Co-Produktionen) wurden Fördermittel bezogen und zurückbezahlt? Welches waren Wirtschaftsförderungen als bedingt rückzahlbare Darlehen, welches waren Zuwendungen? \r\n\r\nWie hoch ist das Auftragsvolumen an die Sender-eigenen Betriebe (u.a. rbb media GmbH, (rbb) media & sales services GmbH) und wie unterscheiden sich diese (Auftragsvolumen) gegenüber Auftragnehmern aus der (freien) Wirtschaft für jeweils vergleichbare Produktionen (vergleichbaren Leistungsumfang)?\r\n\r\nWie hoch waren die Einnahmen des rbb aus dem Rechte- und Lizenzhandel in den Jahren 2009 bis 2019, und wie hoch waren jeweils die Steuerbeträge, die abzuführen waren?\r\n\r\nBei welchen Körperschaften ist der rbb oder ein Tochterunternehmen des rbb Gesellschafterin?\n\nDies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nIch möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.\r\n\r\nIch verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.\r\n\r\nIch widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\n\n\nAnfragenr: 179516\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/179516\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n",
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