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    "subject": "Förderung von Investitionen in den Nahverkehr, Entfall des Entflechtungsgesetzes des Bundes, außerdem Landes-GVFG in Niedersachsen [#179742]",
    "content": "Antrag nach dem NUIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrte<< Anrede >>\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\n2019 lief das Entflechtungsgesetz des Bundes aus. Mit diesem wurden bisher Investitionen in kommunale Verkehrsprojekte, z.B. für Wiederinbetriebnahmen stillgelegter Eisenbahnstrecken oder Bau von Busbahnhöfen, gefördert. Es handelt sich dabei um rund 1,6 Milliarden Euro / Jahr (nicht zu verwechseln mit dem Bundes-GVFG - Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz - in Höhe von 0,3 Milliarden Euro pro Jahr, das über 2019 hinaus fortgeführt wird). Davon kommen jeweils rund die Hälfte für öffentlichen Nahverkehr und kommunale Straßenbauvorhaben zu Gute.\r\n\r\n    Gibt es in Niedersachsen ein Landes-GVFG und falls ja, wie wird es nach Auslaufen des Entflechtungsgesetzes finanziert? Erfolgt ein Ausgleich der entfallenden Bundesmittel durch Mittel aus dem Landeshaushalt? Da die Länder zum Ausgleich für die entfallenden Entflechtungsmittel einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer bekommen - aber die Zweckbindung für Verkehrsinvestitionen entfällt, interessiert mich, ob die Förderung des Nahverkehrs mindestens in Höhe der bisherigen Förderung erhalten bleibt.\r\n\r\n    Gibt es ein Bahn-Reaktivierungsprogramm und falls ja, wie soll es finanziert werden?\r\n\r\n    Ich habe Interesse an der Anfrage, weil ich mich seit Jahren in Sachen Fortführung Bundes-GVFG und Entflechtungsgesetz engagiere.\n\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.\r\nSollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. \r\n\r\nIch verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nArmin Fenske\n\n\n\nAnfragenr: 179742\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/179742\n\nPostanschrift\nArmin Fenske\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n",
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