HTTP 200 OK
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"subject": "AW: WLAN der Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung (Wiesbaden) [#173496]",
"content": "Sehr geehrteAntragsteller/in\n\r\nich habe Ihre Anfrage hinsichtlich der Funktionsweise des WLAN-Systems der HfPV erhalten.\r\nDas WLAN-Systems der HfPV dient zur Unterstützung des Studiums an der Hochschule. Das System wird komplett von einem Serviceprovider installiert und betrieben.\r\nLeider kann ich Ihnen darüber hinaus keine weiteren Informationen erteilen. Aus den von Ihnen genannten Vorschriften ergibt sich kein Anspruch auf eine umfassende Auskunft hinsichtlich der Funktionsweise des WLAN-Systems der HfPV.\r\nEs besteht kein Auskunftsanspruch nach § 80 HDSIG, da die Funktionsweise der WLAN-Systeme der HfPV keine amtliche Information im Sinne des § 80 I HDSIG ist. Das WLAN-System, sowie dessen Funktionsweise und Einstellung selbst, ist keine amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung. Es ist lediglich ein Instrument, dass der HfPV bei der Wahrnehmung Ihrer amtlichen Aufgaben zur Verfügung steht.\r\nDie Funktionsweise des WLAN-Systems der HfPV ist auch keine Umweltinformation im Sinne des § 2 Abs. 3 HUIG bzw. § 2 Abs. 3 UIG. Insbesondere hat das WLAN-System keine Auswirkungen auf den Zustand von Umweltbestandteilen wie Luft und Atmosphäre, Wasser, Boden, Landschaft und natürliche Lebensräume einschließlich Feuchtgebieten, Küsten- und Meeresgebiete, die Artenvielfalt und ihre Bestandteile, einschließlich gentechnisch veränderter Organismen, sowie die Wechselwirkungen zwischen diesen Bestandteilen.\r\nEin Anspruch auf die von Ihnen begehrte Auskunft besteht auch nicht nach § 2 Abs. 1 VIG. Die HfPV ist eine staatliche Hochschule für den öffentlichen Dienst und den entsprechenden Dienstleistungssektor in Hessen. Sie ist daher keine Stelle im Sinne des § 2 Abs. 2 VIG, da sie keine öffentlich-rechtlichen Aufgaben oder Tätigkeiten wahrnimmt, die der Erfüllung der in § 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches genannten Zwecke oder bei Verbraucherprodukten der Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit nach den Vorschriften des Produktsicherheitsgesetzes sowie der auf Grund des Produktsicherheitsgesetzes erlassenen Rechtsverordnungen dienen. \r\nIch hoffe ich konnte Ihnen dennoch weiterhelfen und bedauere, Ihnen keine umfassendere Auskunft erteilen zu können.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,",
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