HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept
{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/460605/?format=api",
"id": 460605,
"url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrollbericht-zu-lotos-cafe/#nachricht-460605",
"request": "https://fragdenstaat.de/api/v1/request/36920/?format=api",
"sent": true,
"is_response": true,
"is_postal": true,
"is_draft": false,
"kind": "post",
"is_escalation": false,
"content_hidden": false,
"sender_public_body": "https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/14716/?format=api",
"recipient_public_body": null,
"status": "awaiting_response",
"timestamp": "2020-02-03T14:29:00+01:00",
"registered_mail_date": null,
"redacted": false,
"not_publishable": false,
"attachments": [
{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/130164/?format=api",
"id": 130164,
"belongs_to": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/460605/?format=api",
"name": "20200203_ba_mitte_topfsecret_ifg_bescheid_geschwaerzt.pdf",
"filetype": "application/pdf",
"size": 1010298,
"site_url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrollbericht-zu-lotos-cafe/460605/anhang/20200203_ba_mitte_topfsecret_ifg_bescheid_geschwaerzt.pdf",
"anchor_url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrollbericht-zu-lotos-cafe/#nachricht-460605",
"file_url": "https://media.frag-den-staat.de/files/foi/460605/20200203_ba_mitte_topfsecret_ifg_bescheid_geschwaerzt.pdf?token=1tujEc%3A0jEcZk5csEzWWMv4W2a3bpnw4nY3KS2btLlZMyd5Ryw",
"pending": false,
"is_converted": false,
"converted": null,
"approved": true,
"can_approve": true,
"can_change_approval": false,
"redacted": null,
"is_redacted": true,
"can_redact": true,
"can_delete": false,
"is_pdf": true,
"is_image": false,
"is_irrelevant": false,
"document": null
}
],
"subject": "Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) über die Online_Plattform \"FragDenStaat\" im Rhamen der Kampagne \"TopfSecret\" vom 14.01.2019",
"content": "Sehr geehrter Herr Wolf,\r\nam 14.01.2019 stellten Sie über die Online-Plattform „FragDenStaat“ im Rahmen der Kampagne „TopfSecret“ unter Bezugnahme auf die Bestimmungen des VIG den Antrag auf Herausgabe folgender Informationen:\r\n\r\n1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:\r\n\r\nLotos Cafe, Neue Blumenstr. 5, 10179 Berlin\r\n\r\n2. Kam es hierbei zu Beanstandungen?Falls ja, beantrage ich hier mit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichtes an mich.\r\n\r\nIhrem Antrag wird gemäß § 5 Abs. 3 VIG\r\n\r\na) zu Punkt 1 entsprochen, die erfragten Kontrollen fanden am 03.04.2018 und 16.04.2018 statt.\r\nb) zu Punkt 2 insofern entsprochen, dass der von Ihnen begehrten Auskunftspflicht nachdem VIG durch Gewährung einer Einsicht in die entsprechenden Kontrollberichte nachgekommen wird. \r\n\r\nFür die Einsichtnahme vereinbaren Sie bitte unter der Telefonnummer Telnummer einen Termin. \r\n\r\nBegründung:\r\nDie von Ihnen begehrten Informationen werden Ihnen nicht über die Online-Plattform „FragDenStaat“ im Rahmen der Kampagne „TopfSecret“ sowie auch nicht durch Übersendung des/der. Kontrollberichte/s zugänglich gemacht, weil dem gemäß § 6 Abs. 1 S. 2 VIG wichtige Gründe entgegenstehen. \r\n\r\nDa wir im Rahmen unseres Verwaltungshandelns dazu verpflichtet sind (Art. 20 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - GG), auch die Grundrechte der betroffenen Betriebe (insbesondere Art. 12 GG) in angemessener Form zu beachten, können wir die von Ihnen gewünschte Form der Zurverfügungstellung der Unterlagen in elektronischer Form bzw. durch Zusendung der Unterlagen nicht realisieren.\r\n\r\nZum einen ist die Zurverfügungstellung der Unterlagen in elektronischer Form mangels der (noch) nicht vorliegenden technischen Möglichkeiten der verschlüsselten Versendung i.S. des Art.32 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) nicht möglich. Außerdem ist nicht ausgeschlossen, dass bei Herausgabe der Unterlagen in der gewünschten Form die Veröffentlichung der Unterlagen erfolgt und damit ein möglicher zivilrechtlicher Schutz der Unternehmen zu spät kommen könnte. Eine solche Veröffentlichung hätte aber im Ergebnis eine mit aktiver staatlicher Information der Öffentlichkeit vergleichbare Breitenwirkung, die zu verhindern ist (VG Ansbach, Urteil vom 12.06.2019 — AN 14 K 19.773). Aus diesen Erwägungen folgt ein wichtiger Grund für eine abweichende Art der Informationsgewährung (s. § 6 Abs. 1 S.2 VIG) \r\n\r\nDaher werden Ihnen die begehrten Informationen in Form der Akteneinsicht im Dienstgebäude Beusselstraße 44 n-q, Haus 32, 10553 Berlin, gewährt.\r\n\r\n[Rechtsbehelfsbelehrung]\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nIm Auftrag\r\nName",
"redacted_subject": [
[
false,
"Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) über die Online_Plattform \"FragDenStaat\" im Rhamen der Kampagne \"TopfSecret\" vom 14.01.2019"
]
],
"redacted_content": [
[
false,
"Sehr geehrter Herr Wolf,\r\nam 14.01.2019 stellten Sie über die Online-Plattform „FragDenStaat“ im Rahmen der Kampagne „TopfSecret“ unter Bezugnahme auf die Bestimmungen des VIG den Antrag auf Herausgabe folgender Informationen:\r\n\r\n1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:\r\n\r\nLotos Cafe, Neue Blumenstr. 5, 10179 Berlin\r\n\r\n2. Kam es hierbei zu Beanstandungen?Falls ja, beantrage ich hier mit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichtes an mich.\r\n\r\nIhrem Antrag wird gemäß § 5 Abs. 3 VIG\r\n\r\na) zu Punkt 1 entsprochen, die erfragten Kontrollen fanden am 03.04.2018 und 16.04.2018 statt.\r\nb) zu Punkt 2 insofern entsprochen, dass der von Ihnen begehrten Auskunftspflicht nachdem VIG durch Gewährung einer Einsicht in die entsprechenden Kontrollberichte nachgekommen wird. \r\n\r\nFür die Einsichtnahme vereinbaren Sie bitte unter der Telefonnummer "
],
[
true,
"Telnummer"
],
[
false,
" einen Termin. \r\n\r\nBegründung:\r\nDie von Ihnen begehrten Informationen werden Ihnen nicht über die Online-Plattform „FragDenStaat“ im Rahmen der Kampagne „TopfSecret“ sowie auch nicht durch Übersendung des/der. Kontrollberichte/s zugänglich gemacht, weil dem gemäß § 6 Abs. 1 S. 2 VIG wichtige Gründe entgegenstehen. \r\n\r\nDa wir im Rahmen unseres Verwaltungshandelns dazu verpflichtet sind (Art. 20 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - GG), auch die Grundrechte der betroffenen Betriebe (insbesondere Art. 12 GG) in angemessener Form zu beachten, können wir die von Ihnen gewünschte Form der Zurverfügungstellung der Unterlagen in elektronischer Form bzw. durch Zusendung der Unterlagen nicht realisieren.\r\n\r\nZum einen ist die Zurverfügungstellung der Unterlagen in elektronischer Form mangels der (noch) nicht vorliegenden technischen Möglichkeiten der verschlüsselten Versendung i.S. des Art.32 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) nicht möglich. Außerdem ist nicht ausgeschlossen, dass bei Herausgabe der Unterlagen in der gewünschten Form die Veröffentlichung der Unterlagen erfolgt und damit ein möglicher zivilrechtlicher Schutz der Unternehmen zu spät kommen könnte. Eine solche Veröffentlichung hätte aber im Ergebnis eine mit aktiver staatlicher Information der Öffentlichkeit vergleichbare Breitenwirkung, die zu verhindern ist (VG Ansbach, Urteil vom 12.06.2019 — AN 14 K 19.773). Aus diesen Erwägungen folgt ein wichtiger Grund für eine abweichende Art der Informationsgewährung (s. § 6 Abs. 1 S.2 VIG) \r\n\r\nDaher werden Ihnen die begehrten Informationen in Form der Akteneinsicht im Dienstgebäude Beusselstraße 44 n-q, Haus 32, 10553 Berlin, gewährt.\r\n\r\n[Rechtsbehelfsbelehrung]\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nIm Auftrag\r\n"
],
[
true,
"Name"
]
],
"sender": "Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin",
"status_name": "Warte auf Antwort",
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
}