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    "subject": "Hat der   heutige Bundesfinanzminister  Olaf Scholz, in Hamburg eine Privatbank M.M. Warburg & Co. noch während der Aufklärung eines  Skandals aktiv beschützt? [#180491]",
    "content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrte<Information-entfernt>\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nHat der   Bundesfinanzminister  Olaf Scholz,  SPD-Politiker , als ehemaliger    Hamburger Bürgermeister  die   Privatbank M.M. Warburg & Co. noch während der Aufklärung des Skandals aktiv beschützt und die dortige Stadtkasse zugunsten der Bank um eine neunstellige Summe gebracht?\r\n\r\nGab es zur damaligen Zeit durch vom Hamburger Bürgermeister   Olaf Scholz veranlasste über Dritte rechtswidrige unzulässige Einflussnahmen auf die Hamburger Staatsanwaltschaft,  agierte diese auffallend untätig gegen die örtlichen Banken infolge? . \r\nWarum ließ das  Finanzamt  2016 rechtswidig und bedeklich eine Frist verstreichen, um 46,8 Millionen Euro zu Unrecht an Warburg erstattete Steuern für das Jahr 2009 im Interesse des Bürgers und Steuerzahlers zurückzufordern, bevor der Anspruch verjährte - obwohl eine  Kölner Staatsanwältin das Amt ausdrücklich gewarnt hatte? \r\n\r\nWelche konkreten zivilrechtlichen und steafrechtlichen Maßnahmen wurden gegen die Verantwortlichen  Finanzamt  2016 eingeleitetet?  \r\n\r\nIst es zutreffend dass die Beamten des Finanzamtes auf das Geld des Steurerzahlers verzichteten, weil die vorgesetzte Finanzbehörde das so wollte - damals geführt vom heutigen Bürgermeister Peter Tschentscher, der sich  um seine Wiederwahl bewirbt.?\r\nWas konkret waren hiefür die Gründe, was wurde den Finanzbeamten angedroht, wenn diese der Weisung keine Folge leisten würden ?  \r\nWelche konkreten zivilrechtlichen und steafrechtlichen Maßnahmen wurden gegen die Verantwortlichen  Finanzamt  2017 eingeleitetet?  \r\n\r\nWelche konkreten zivilrechtlichen und strafrechtlichen Maßnahmen wurden gegen die Verantwortlichen  vorgesetzte Finanzbehörde  2016 infoge dann eingeleitetet?  \r\n\r\nWer kommt für den Gesamtschaden nunmehr auf , in welcher Höhe fällt dieser an ? \r\n\r\nWelche  Gründe gab   2017 , für  dasselbe Vorgehen zum Nachteil des Staatshaushalts wiederholt, wenn nicht das Bundesfinanzministerium eingegriffen hätte?\r\n\r\nWelche konkreten zivilrechtlichen und strafrechtlichen Maßnahmen wurden gegen die Verantwortlichen  vorgesetzte Finanzbehörde  2016 infoge dann eingeleitetet?  \r\n\r\n Der Bund wies kurz vor Fristablauf Hamburg an, einen neuen Steuerbescheid auszustellen und 56,4 Millionen Euro von Warburg zurückzufordern.\r\n\r\nHat der heutige Bundesfinanzminister  Olaf Scholz,  SPD-Politiker damals dagegen seinen Einfluss selber , oder über Dritte geltend gemacht ? \r\n\r\nIst es zutreffend , dass es im m Zusammenhang Cum-Ex keine persönlichen Gespräche zwischen dem Bankhaus und dem Senat gegeben, ausdrücklich auch nicht mit Bundesfinanzminister  Olaf ScholzScholz oder dem heutigen Bürgermeister Peter Tschentscher,Tschentscher?\r\n\r\nGibt es eine konkrete Bestätigung des Bundesfinanzministerium über  das damalige Treffen zwischen heutigen  Bundesfinanzminister  Olaf Scholzlz und Christian Olearius. ? \r\n\r\nGibt es in  in Hamburg einen nicht Verfassung konformen politischen, oder sonstigen  Einfluss Dritter auf zutreffende Entscheidungen im Zusammenhang, mit Cum-Ex-Fonds, oder andere Geldfonds  der Finanzämter dort? .\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\n<Information-entfernt> <Information-entfernt>\n\n\n\nAnfragenr: 180491\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/180491\n\nPostanschrift\n<Information-entfernt> <Information-entfernt>\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n",
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