GET /api/v1/message/462798/
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    "subject": "209.2.3.1.11-11448/19",
    "content": "209.2.3.1.11-11448/19\n\nInformationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)\nIhr Antrag vom 19.09.2019 an die Universität Köln zu Fragen der WLAN Systeme\n\nIhre E-Mail vom 05.12. 19:04 Uhr, 19.12.9:27\n\n\nSehr geehrter Herr Langner,\n\nich bitte um Nachsicht, dass Sie erst heute eine neue Rückmeldung zu Ihrer Eingabe erhalten. Ich habe endlich den Vorgang gegenüber der Universität zu Köln mit Auskunftsersuchen vom heutigen Tag aufgegriffen. Wie ich Ihnen jedoch bereits in meiner E-Mail vom mitgeteilt habe, kann ich nur die erste Frage aufgreifen:\n\nDie Beantwortung der beiden anderen Fragen können Sie nicht auf der Grundlage des IFG NRW verlangen. Die Universität hatte Ihren Antrag zu allen drei Fragen unter Hinweis auf § 6 Satz 1 Buchst. a IFG NRW abgelehnt. Dem kann ich aufgrund der Antwort an die Universität und Ihrer E-Mail vom weder zustimmen noch widersprechen.\n\nZudem ist vorliegend auch die Vorschrift des § 3 Abs. 2 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW) zu beachten. Die Regelung lautet:\nBehördliche Unterlagen über die technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Artikel 32 der Verordnung (EU) 2016/679 unterliegen nicht dem allgemeinen Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen.\n\nIch warte jetzt erst einmal die Antwort der Universität zu Köln ab.\n\n\nMit freundlichen Grüßen",
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    "sender": "Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen",
    "status_name": "Warte auf Antwort",
    "last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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