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    "subject": "Schlechterstellung der Feuerwehren im Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde Gerolstein aktuell. Anfrage zu Gründen, Dienstanweisungen, Erklärung [#180722]",
    "content": "Antrag nach dem LTranspG, VIG\r\n\r\nSehr geehrteAntragsteller/in\n\r\nseit der Zusammenlegung der Verbandsgemeinden Gerolstein, Hillesheim und Obere Kyll \r\nzur neuen Verbandsgemeinde Gerolstein gibt es nun auch ein neues gemeinsames \r\nMitteilungsblatt \"Verbandsgemeinde Gerolstein aktuell\".\r\n\r\nAus dieser Zusammenlegung Resultieren einige unten näher aufgeführte Änderungen zu \r\nwelchen ich nun nachfolgend aufgeführte Fragen habe, um dessen Beantwortung ich hiermit bitte und zum besseren Verständnis um die Übermittlung etwaiger Dienstanweisungen zu \r\ndiesem Thema.\r\n\r\nAus welchem Grund wurde hier gerade für Feuerwehren die Nutzung des Mitteilungsblatt so \r\nmassiv eingeschränkt?\r\n\r\nSo ist es nicht mehr gewünscht das Feuerwehren regelmäßige Berichte im Mitteilungsblatt \r\nveröffentlichen und das Einstellen von Bildmaterial ist Ortswehren erst gar nicht mehr möglich.\r\n\r\nGerade in Zeiten von Mitgliedermangel und problematischen Tagesalarmverfügbarkeiten gilt doch gerade auch für Feuerwehren, \"Wer nicht wirbt der Stirbt\".\r\n\r\nUnter den gegebenen Umständen ist es den Ortswehren so nicht mehr möglich über Ihre \r\nEinsatzabteilung oder gar Jugendfeuerwehr zu berichten und die Bevölkerung damit noch \r\neindringlicher darauf aufmerksam zu machen das unsere Feuerwehren durch das Ehrenamt \r\ngetragen werden und neue Mitglieder egal ob in der Einsatzabteilung oder gar Jugendfeuerwehr jederzeit willkommen bzw. besser gesagt händeringend gesucht sind.\r\n\r\nDementgegen steht allerdings die Tatsache, für Veröffentlichungen aus Schulen, Kindergärten,   Personalangelegenheiten von Orts- / Verbandsgemeinde (einer geht einer kommt), Karneval oder die WFG, um nur wenige Beispiele zu nennen, jederzeit Platz für umfangreiche Berichte und großformatige Bilder oder gar Flyer zur Verfügung steht.\r\n\r\nFür mich ist da, gerade im Zusammenhang das die VG der Träger der Feuerwehr ist und die Feuerwehr für den Schutz der Allgemeinheit steht, nicht verständlich das die Berichte, Bilder und Werbung dieser Einrichtungen, Firmen und Vereine problemlos möglich zu sein scheint, während Feuerwehren nicht mal mehr Ihren Flyer zur Mitgliederwerbung oder gar öffentlichen gesellschaftlichen Veranstaltung veröffentlichen können / dürfen. \r\nVon Berichten aus Ortswehren die mehr als 2 - 3 Sätze enthalten ganz zu schweigen. \r\nSelbst zu Lehrgängen gibt es maximal noch ein Foto im Kleinformat und ein kurzer Text, \r\nwenn überhaupt. (Eine wirklich große Anerkennung der VG dafür das diese Menschen in Ihrer Freizeit unzählige Stunden damit verbringen sich abends nach der Arbeit und an den \r\nWochenenden für die Feuerwehr und somit für das Allgemeinwohl weiterbilden, ehrenamtlich somit unbezahlt bzw. eigentlich unbezahlbar!)\r\n\r\nWie soll dies also zukünftig weiter gehandhabt werden?\r\nWarum werden die Feuerwehren im Vergleich zu den oben genannten Beispielen um so viel schlechter gestellt?\r\nWelche Wege geht die Verbandsgemeinde um Werbung für die Feuerwehren und Jugendfeuerwehren zu machen?\r\nWie möchte die Verbandsgemeinde vorhandene Mitglieder halten und fördern sowie neue \r\nMitglieder für die Feuerwehr gewinnen?\r\nWarum ist für die Beispielhaft genannten Veröffentlichungen Platz für die Feuerwehren jedoch nicht?\r\n\r\nIch bedanke mich im Voraus für Ihre hoffentlich umfangreiche, nachvollziehbare und \r\nvollständige Rückantwort.\r\n\r\nDies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. \r\n\r\nSollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. \r\nSoweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. \r\n\r\nMit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. \r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\n\n\nAnfragenr: 180722\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/180722\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n",
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