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    "content": "Antrag nach dem LTranspG, VIG\r\n\r\nSehr geehrteAntragsteller/in\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nAnzahl sog. Knöllchen bzw. abgeschleppter Fahrzeuge im Bereich der Fischelstraße, Weißer Gasse und Weißernonnengasse seit Änderung der Beschilderung im August 2019.\r\n\r\nHintergrund:\r\nVor einiger Zeit wurden im Bereich der Fischelstraße, der Weißernonnengasse sowie in Teilen der Weißer Gasse die Schilder mit Hinweisen auf Bewohnerparken entfernt. Auf Höhe des Spökes wurde ein Schild angebracht, das m.E. darauf schließen lässt, dass Bewohnerparkplätze innerhalb der markierten Flächen in diesem Bereich der Weißer Gasse, die Fischelstraße sowie Weißernonnengasse eingerichtet sind.\r\n\r\nLeider ist die Beschilderung m.E. sehr missverständlich angebracht, was dazu führt, dass die Bewohnerparkplätze oft unberechtigt genutzt werden und auch außerhalb der gekennzeichneten Flächen geparkt wird. Nach meiner Wahrnehmung wird der Bereich - seit Änderung der Beschilderung - jedoch kaum noch durch das Ordnungsamt kontrolliert bzw. Fehlverhalten nicht sanktioniert, was dazu führt, dass sich das Problem verschärft, da sich die \"kostenlose Parkmöglichkeit\" im innerstädtischen Bereich natürlich herumspricht.\n\nDies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. \r\n\r\nSollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. \r\n\r\nMit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. \r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\n\n\nAnfragenr: 181184\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/181184\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n",
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