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"content": "Sehr geehrtAntragsteller/in\n\n\nals Anlage zu diesem Schreiben übersende ich Ihnen eine Kopie des \nGutachtens der Wissenschaftlichen Dienste \"Rechtsfragen im Kontext der \nAbgeordnetenkorruption\", WD 7-3000-148/08.\n\nUngeachtet des nach dem IFG nicht bestehenden Rechtsanspruchs kann das \nGutachten im vorliegenden Fall zur Verfügung gestellt werden. Ein anders \nlautendes Urteil des VG Berlin vom 1. Dezember 2011 (VG 2 K 91.11) zu \nder Einsichtnahme in ein anderes Gutachten der Wissenschaftlichen \nDienste ist nicht rechtskräftig. Der Deutsche Bundestag hält insoweit an \nseiner grundsätzlichen Rechtsauffassung zur Nichtanwendbarkeit des IFG \nfest._\n_\n\n_Zu Ihrer weiteren Information:_\nDer Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und \nVerbreitung an den Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste vor. Beides \nbedarf der Zustimmung der Leitung der Abteilung Wissenschaft und \nAußenbeziehungen. In dem Fall des von Ihnen beantragten Gutachtens \nliegt eine Zustimmung für die Übersendung an Sie vor.\n\nIch weise deshalb darauf hin, dass das Ihnen übersandte Gutachten für \nSie persönlich bestimmt ist. Die Übersendung beinhaltet *nicht* die \nBefugnis der Verbreitung oder Veröffentlichung. Die unerlaubte \nVeröffentlichung oder Verbreitung von Arbeiten des Wissenschaftlichen \nDienstes stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar und hat sowohl \nzivilrechtliche als auch strafrechtliche Folgen.\n\n_Rechtsbehelfsbelehrung_\nGegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe \nWiderspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur \nNiederschrift beim Deutschen Bundestag, Behördlicher \nDatenschutzbeauftragter, Platz der Republik 1, 11011 Berlin, einzulegen. \nWird der Widerspruch schriftlich erhoben, so gilt die Frist nur als \ngewahrt, wenn der Widerspruch vor Ablauf der Frist beim Deutschen \nBundestag eingegangen ist.\n\nMit freundlichen Grüßen\n\nim Auftrag\n\nDenny Neidler",
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