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"subject": "AW: Ordnungswidrigkeiten im Bereich der Fischelstraße/Weißergasse [#181184]",
"content": "Sehr geehrteAntragsteller/in\n\r\nwir beziehen und auf Ihre E-Mail vom 25.02.2020.\r\nHierin erläutern Sie, dass die geänderte Regelung im Bereich Fischelstraße, Weißer Gasse sowie Weißernonnengasse\r\nnicht verständlich sei und das Ordnungsamt den Bereich Ihrer Wahrnehmung nach zu selten kontrollieren würde.\r\n\r\nEinleitend teilen wir mit, dass die neuen Verkehrszeichen und teilweise geänderten Regelungen nunmehr für mehr Klarheit\r\nsorgen als zuvor.\r\nDamit der Bereich einheitlich und zeitgleich behandelt werden konnte, mussten zunächst die Bauarbeiten am Gebäude \"Weißer Höfe\"\r\nabgeschlossen werden. Der regelmäßige Baustellenverkehr bedurfte besonderer Haltverbotsregelungen.\r\n\r\nDie für Verkehrsregelungen zuständige Straßenverkehrsbehörde hat sich mit dem Ordnungsamt, Sachgebiet Verkehrsüberwachung, zu\r\nder Regelungsthematik intensiv ausgetauscht.\r\n\r\nAus Vereinfachungsgründen und zur Beseitigung des \"Schilderwaldes\" erfolgte daher die nunmehr bestehende Regelung.\r\nDemnach wurde etwa in dem von Ihnen beschriebenen Bereich (Gaststätte Spökes) auf beiden Seiten der Fahrbahn das Verkehrszeichen\r\n290.1 (eingeschränktes Haltverbot mit Zusatz \"Zone\") angeordnet und aufgestellt. Innerhalb dieser Zone, welche nur über die eine Stelle\r\nbefahren und wieder verlassen werden kann, gilt grundsätzlich ein eingeschränktes Haltverbot (Be- und Entladen erlaubt). Mit der Zusatzbeschilderung\r\ndürfen aber Bewohner mit Parkausweis Nummer 1-4 in den gekennzeichneten Flächen parken.\r\nSomit ist eigentlich klar definiert, dass nur Bewohner in den gekennzeichneten Flächen (farblich markiert oder gepflastert wie teilweise in der Weißer-\r\nnonnengasse) parkberechtigt sind. Außerhalb dieser Flächen ist das Parken durch das eingeschränkte Haltverbot nicht zulässig.\r\n\r\nDie Kontrollen der Verkehrsüberwachung konnten jedoch erst nach Beendigung der Markierungsarbeiten im Sommer 2019 beginnen.\r\nZu den von Ihnen gewünschten Zahlen können wir leider keine vollständige Aussage treffen.\r\n\r\nDie Verkehrsüberwachung arbeitet mit einem Erfassungs- und einem Bearbeitungsprogramm (Bußgeldstelle). Das Erfassungsprogramm erlaubt es uns, einen zurück-\r\nliegenden Zeitraum von etwa 6 Wochen bis 2 Monate zu überblicken und Vorgänge nach einzelnen Straßen oder Verstößen zu suchen.\r\nHierbei erfolgt die Suche und Dokumentation manuell und ist dadurch mit einem großen Aufwand verbunden.\r\n\r\nOb das Bearbeitungsprogramm eine weitergehende Auswertung zulässt, müssen wir zunächst über unsere Administratoren prüfen. Bislang waren mehrmonatige\r\nRückblicke nicht erforderlich. Möglicherweise reichen Ihnen die nachfolgenden Zahlen bereits aus.\r\n\r\nFür den groben Zeitraum vom 01.01.2020 bis 24.02.2020 haben wir folgende Daten zu festgestellten Ordnungswidrigkeiten ermitteln können:\r\n\r\nWeißernonnengasse:\r\n\r\nInsgesamt 162 Verstöße, davon:\r\n\r\n- 9 Gehwegverstöße mit 5 Beseitigungsmaßnahmen, davon 4 Abschleppmaßnahmen\r\n- 49 Verstöße wegen verbotswidrigen Parken auf Bewohnerparkplätzen\r\n- 4 Verstöße wegen Parken auf einem Sonderweg für Fußgänger (Fußgängerverbindung zwischen Weißernonnengasse und Weißer Gasse) mit 4 Beseitigungsmaßnahmen, davon\r\n2 Abschleppmaßnahmen\r\n- 100 Verstöße wegen verbotswidrigen Parken im eingeschränkten Haltverbot (Zone) mit 4 Abschleppmaßnahmen\r\n\r\nFischelstraße:\r\n\r\nInsgesamt 58 Verstöße, davon:\r\n\r\n- 10 Verstöße wegen verbotswidrigen Parken im eingeschränkten Haltverbot (Zone)\r\n- 48 Verstöße wegen verbotswidrigen Parken auf Bewohnerparkplätzen\r\n\r\nWeißer Gasse:\r\n\r\nInsgesamt 329 Verstöße, davon:\r\n\r\n- 200 Verstöße wegen fehlendem Parkschein oder Überschreitung der Parkzeit (Bereiche vor und gegenüber der Schule)\r\n- 42 Verstöße wegen verbotswidrigen Parken im eingeschränkten Haltverbot (außerhalb der Zone)\r\n- 19 Verstöße wegen verbotswidrigen Parken im eingeschränkten Haltverbot in der Zone\r\n- 56 Verstöße wegen verbotswidrigen Parken im absoluten Haltverbot, überwiegend Wendehammer vor Parkhaus Expert Klein,\r\nmit 30 Beseitigungsmaßnahmen, davon 23 Abschleppmaßnahmen\r\n- 32 Verstöße wegen verbotswidrigen Parken auf Bewohnerparkbereichen in der Zone\r\n\r\nBei nunmehr rund 550 festgestellten Verstößen vermögen wir Ihren Eindruck von zu geringer Kontrolldichte allein im besagten\r\nZeitraum nicht nachzuvollziehen.\r\n\r\nObgleich das Stadtgebiet rund 1.000 Straßen, Wege und Plätze umfasst, welche unterschiedliche Prioritäten aufweisen und die\r\nzur Verfügung stehenden Überwachungskräfte im Rahmen der dienstlichen und personalen Möglichkeiten stark gefordert sind,\r\num sämtlichen Bedürfnissen im Stadtgebiet gerecht zu werden, halten wir die Gesamtzahl der festgestellten Verstöße und die\r\ndamit verbundene Kontrolldichte (beinahe täglich, auch mehrmals zu unterschiedlichen Zeiten) für beachtlich.\r\n\r\n\r\nWir hoffen, wir konnten Ihnen die Sach- und Rechtslage aus Sicht der Verwaltung verständlich darlegen.\r\nGerne sind wir auch für weitere Rückfragen zu erreichen.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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Das Erfassungsprogramm erlaubt es uns, einen zurück-\r\nliegenden Zeitraum von etwa 6 Wochen bis 2 Monate zu überblicken und Vorgänge nach einzelnen Straßen oder Verstößen zu suchen.\r\nHierbei erfolgt die Suche und Dokumentation manuell und ist dadurch mit einem großen Aufwand verbunden.\r\n\r\nOb das Bearbeitungsprogramm eine weitergehende Auswertung zulässt, müssen wir zunächst über unsere Administratoren prüfen. Bislang waren mehrmonatige\r\nRückblicke nicht erforderlich. Möglicherweise reichen Ihnen die nachfolgenden Zahlen bereits aus.\r\n\r\nFür den groben Zeitraum vom 01.01.2020 bis 24.02.2020 haben wir folgende Daten zu festgestellten Ordnungswidrigkeiten ermitteln können:\r\n\r\nWeißernonnengasse:\r\n\r\nInsgesamt 162 Verstöße, davon:\r\n\r\n- 9 Gehwegverstöße mit 5 Beseitigungsmaßnahmen, davon 4 Abschleppmaßnahmen\r\n- 49 Verstöße wegen verbotswidrigen Parken auf Bewohnerparkplätzen\r\n- 4 Verstöße wegen Parken auf einem Sonderweg für Fußgänger (Fußgängerverbindung zwischen Weißernonnengasse und Weißer Gasse) mit 4 Beseitigungsmaßnahmen, davon\r\n2 Abschleppmaßnahmen\r\n- 100 Verstöße wegen verbotswidrigen Parken im eingeschränkten Haltverbot (Zone) mit 4 Abschleppmaßnahmen\r\n\r\nFischelstraße:\r\n\r\nInsgesamt 58 Verstöße, davon:\r\n\r\n- 10 Verstöße wegen verbotswidrigen Parken im eingeschränkten Haltverbot (Zone)\r\n- 48 Verstöße wegen verbotswidrigen Parken auf Bewohnerparkplätzen\r\n\r\nWeißer Gasse:\r\n\r\nInsgesamt 329 Verstöße, davon:\r\n\r\n- 200 Verstöße wegen fehlendem Parkschein oder Überschreitung der Parkzeit (Bereiche vor und gegenüber der Schule)\r\n- 42 Verstöße wegen verbotswidrigen Parken im eingeschränkten Haltverbot (außerhalb der Zone)\r\n- 19 Verstöße wegen verbotswidrigen Parken im eingeschränkten Haltverbot in der Zone\r\n- 56 Verstöße wegen verbotswidrigen Parken im absoluten Haltverbot, überwiegend Wendehammer vor Parkhaus Expert Klein,\r\nmit 30 Beseitigungsmaßnahmen, davon 23 Abschleppmaßnahmen\r\n- 32 Verstöße wegen verbotswidrigen Parken auf Bewohnerparkbereichen in der Zone\r\n\r\nBei nunmehr rund 550 festgestellten Verstößen vermögen wir Ihren Eindruck von zu geringer Kontrolldichte allein im besagten\r\nZeitraum nicht nachzuvollziehen.\r\n\r\nObgleich das Stadtgebiet rund 1.000 Straßen, Wege und Plätze umfasst, welche unterschiedliche Prioritäten aufweisen und die\r\nzur Verfügung stehenden Überwachungskräfte im Rahmen der dienstlichen und personalen Möglichkeiten stark gefordert sind,\r\num sämtlichen Bedürfnissen im Stadtgebiet gerecht zu werden, halten wir die Gesamtzahl der festgestellten Verstöße und die\r\ndamit verbundene Kontrolldichte (beinahe täglich, auch mehrmals zu unterschiedlichen Zeiten) für beachtlich.\r\n\r\n\r\nWir hoffen, wir konnten Ihnen die Sach- und Rechtslage aus Sicht der Verwaltung verständlich darlegen.\r\nGerne sind wir auch für weitere Rückfragen zu erreichen.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
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