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    "content": "Sehr geehrte<Information-entfernt>\nherzlichen   Dank für ihre bisherige Rückmeldung!„\nich prädiziere  ergänzend: \nWelche konkreten Vorgänge und Akten, oder Aktenbestandteile gibt es bei der Senatsverwaltung über die Geeignetheit der EVS 2018 zur Berechnung eines Existenzminimums? \nI\n Wo befinden in der  Senatsverwaltung  Unterlagen, Vorgänge Akten  mit Inhalten , die konkret belegen, dass die EVS 2018 überhaupt fachlich qualifiziert , methodisch und wissenschaftlich -   überhaupt  nicht  -  geeignet sei , ein Existenzminimum für den SGB XII Bereich zu ermitteln?\nII\nWo befinden sich  in der Senatsverwaltung Unterlagen, Vorgänge,  Akten, Berechnungen  u.s.w.,  elektronisch, oder in Papierform ,  mit Inhalten die belegen, dass die EVS 2018 überhaupt fachlich qualifiziert  methodisch und wissenschaftlich geeignet sei, ein Existenzminimum für den SGB XII Bereich zu ermitteln?\nWoraus aus welchen Gutachten Vorgängen, Akten ergibt sich bei der Senatsverwaltung  eine grundsätzliche Eignung / nicht Eignung, des Statistikmodells und der EVS 2018 zur Berechnung der Regelbedarfe?. \n\nWoraus konkret, aus Gutachten, Akten Aktenbestandteilen, Nebenakten ergibt sich Zuverlässigkeit und Aussagekraft der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2018, als eine geeignete Grundlage der Festschreibung des zu garantierenden Existenzminimum insoweit hier der Regelbedarfe im SGB XII und SGB II Bereich, ab 01.Januar 2020? \n  \n\nAnhand einer nur exemplarischen Auseinandersetzung mit einzelnen zu gewinnenden Argumenten, aus der EVS 2018 lässt sich deutlich erkennen, dass die EVS 2018. sowohl als Ganzes wie auch im Einzelnen jeglicher wissenschaftlicher Grundlage, für die qualifizierte wissenschaftliche Berechnung für ein Existenzminimum entbehrt. \nDas will dieses EVS 2018 in Zielstellung aber auch gar nicht wissenschaftlich erreichen, dass Statistische Bundesamt hält selber offensichtlich intern, dieses gar nicht für geeignet ein Existenzminimum für die SGB XII Bereiche infolge dann, so zu berechnen, sei das der Senatsverwaltung bekannt?\nIm Ergebnis der Betrachtungen hier,  lässt sich festhalten, dass der schlechte wissenschaftliche Darstellungswert der EVS 2018 und der Berechnungen des BMAS nicht mehr eigentlich erfordert, die EVS 2018 , die folgenden Berechnungen des BMAS selbst auf der Basis wissenschaftlicher Argumentationen zu bewerten, denn diese entwerten sich fachlich bereits selber , als mäßig . „wissenschaftliche“ Schützenhilfe“\n Sie bietet lediglich den beachtenswerten Anlass, um die entgegengesetzten Argumentation weiter zu befleißigen.\n Es wird gerügt, \ndass sich im EU –Land Deutschland der  verfassungsrechtlich garantierte SGB XII Leistungsanspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums,  nur auf die unbedingt erforderlichen Mittel zur Sicherung sowohl der physischen Existenz,  als auch zur Sicherung eines- völlig  unbestimmten - Mindestmaßes, (unbestimmter Rechtsbegriff)   an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben erstreckt, faktisch dieses  bereits eine digitale gesellschaftliche usw. Teilnahme und Teilhabe,  an digitalen Welten im Internet faktisch ausschließe, eine digitale Ausgrenzung insoweit bedeutet . \n\nEin Existenzminimum kann in der Realität der Wirklichkeit, nur Einbeziehung aller denkbaren Faktoren,  im Ergebnis dafür Sorge getragen, dass eine menschenwürdige Existenz in Deutschland gesichert werde \n Es wird gerichtlich die Behauptung unter Beweis gestellt werden ,\nVerordnung zur Bestimmung des für die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach§ 28a des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch maßgeblichen Prozentsatzes sowie zur Ergänzung der Anlage zu § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2020 (Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2020 - RBSFV 2020)  den Anforderungen, die das BVerfG in der Entscheidung vom 23.07.2014 aufgestellt habe, nicht entspreche, insbesondere die dortigen Randnummern ab ca. 100 bis einschließlich 149 nicht den Vorgaben entsprechen würde .  \nBeweis: \nEinholung eines wissenschaftlichen Sachverständigen Gutachten , auf der Höhe der Zeit \nMit freundlichen Grüßen\n<Information-entfernt> <Information-entfernt>\n\n\n\nAnfragenr: 180709\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/180709\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n",
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