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"subject": "Kontrollbericht zu Hatz, Karlsruhe [#175480]",
"content": "Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz\n\nSehr geehrteAntragsteller/in\n\nich hatte mit Frau Sogl bereits diesbezüglich Kontakt. Leider bekam ich nur folgende Info\n\"ein Betrieb mit dem Namen \"Hatz\" ist unter der von Ihnen angegeben Adresse bei uns nicht registriert. Sofern Sie sich in der Anschrift vertan haben, können Sie die korrekte Anschrift gerne nachreichen.\" Da hier sehr wohl eine Filiale steht, bitte ich um die Zusendung der angeforderten Informationen.\n\n1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen \nBetriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:\nHatz\nBattstraße 2\n76199 Karlsruhe\n\n2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die \nHerausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.\n\nIch stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur \nVerbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation \n(Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten \nInformationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. \n\nAusschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. \nSollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, \nbitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich \nbitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal \n(wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu \nschwärzen. \n\nUnter ?Beanstandungen? verstehe ich unzulässige Abweichungen von den \nAnforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder \nanderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren \nsolchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des \nentsprechenden, vollständigen Kontrollberichts ? unabhängig davon, wie \nIhre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als ?geringfügig? \noder ?schwerwiegend?). \n\nDer Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile \nhöchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem \nGrundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den \nInformationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel \ndes Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe \nVerbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der \nVerwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in \ngleich sieben Entscheidungen zu ?Topf Secret? klargestellt, dass \nVerbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der \nlebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine \nmögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht \nentgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen \nZwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.\n\nMeines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine \ngebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens \ngebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und \ndabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte \nich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach \nAblauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in \nelektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie \nmeine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie \ndaraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte \nim Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene \nDritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre \nich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um \nWeiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke \nIhnen für Ihre Mühe! \n\nMit freundlichen Grüßen\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\n\n\nAnfragenr: 175480\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/175480\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n",
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