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"subject": "WG: Rentenbesteuerung Dok 2020/0184974",
"content": "Sehr geehrter Herr Titzmann,\r\n\r\nvielen Dank für Ihre Nachricht vom 18. Februar 2020. Sie wenden sich über das Internetportal www.fragdenstaat.de an das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und stellen folgende Frage:\r\n\r\n„Warum werden Renten besteuert?“\r\n\r\nHierzu erhalten Sie gern folgende Informationen:\r\n\r\nDie Steuerpolitik der Bundesregierung hat zum Ziel, verlässliche steuerliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die dazu beitragen, die Finanzierung der Ausgaben unseres Gemeinwesens zu gewährleisten, die Leistungsbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger zu stärken und unsere Wirtschaft bei der Bewältigung der aktuellen und kommenden Herausforderungen zu unterstützen. Das deutsche Steuersystem ist im internationalen Vergleich wettbewerbsfähig und trägt entscheidend zum sozialen Ausgleich in Deutschland bei.\r\n\r\nIm Einkommensteuerrecht gilt das Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, das aus dem allgemeinen Gleichheitssatz (Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz) abgeleitet ist. Es besagt, dass jeder nach Maßgabe seiner individuellen finanziellen Leistungsfähigkeit zur Finanzierung der Aufgaben unseres Gemeinwesens beitragen soll. Hierdurch werden die finanziell leistungsstärkeren Steuerzahler bei der Einkommensteuer in stärkerem Maße zur Finanzierung von Staatsausgaben herangezogen als die Masse der Steuerzahler.\r\n\r\nIst ein Einkommen nicht höher als das steuerliche Existenzminimum, muss keine Einkommensteuer gezahlt werden. Und der Steuertarif, der auf das Einkommen angewandt wird, das das Existenzminimum übersteigt, ist progressiv ausgestaltet, das heißt: Mit steigendem Einkommen steigt der Steuersatz an. Bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens werden sämtliche Einkünfte des Steuerpflichtigen zusammengerechnet (§ 2 Einkommensteuergesetz -EStG).\r\n\r\nSeniorinnen und Senioren werden wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger nach dem Grundsatz der Leistungsfähigkeit besteuert. Hierbei gilt für die Besteuerung der sonstigen Einkünfte, zu denen Renten gehören, Folgendes:\r\n\r\nRenten waren in Deutschland schon immer steuerpflichtig. Die Besteuerung von Renten wurde mit dem Alterseinkünftegesetz zum 1. Januar 2005 auf die sogenannte nachgelagerte Besteuerung umgestellt. Damit wird der Auftrag des Bundesverfassungsgerichts, die Gleichbehandlung der Besteuerung von Renten und Pensionen, schrittweise hergestellt. Der Gesetzgeber hat sich daran orientiert, dass die Steuerpflichtigen in der Vergangenheit einen steuerfreien Arbeitgeberanteil erhalten haben (in der Regel in Höhe von 50 % des Beitrags) und damit beitragslose Versicherungsansprüche erworben haben. Außerdem wurden die vom Steuerpflichtigen geleisteten Rentenversicherungsbeiträge zumindest teilweise als Vorsorgeaufwendungen steuerlich angesetzt. Für alle Renten, die in 2005 bzw. vor dem 1. Januar 2005 begonnen haben, beträgt der Besteuerungsanteil 50 %. Dieser Prozentsatz wird für jeden neuen Rentnerjahrgang bis 2020 um 2 Prozentpunkte auf 80 % und anschließend bis 2040 um 1 Prozentpunkt angehoben.\r\n\r\nGern nutzen Sie auch die Informationen auf der BMF-Internetseite unter folgendem Link:\r\nhttps://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Schlaglichter/Rentenbesteuerung/Rentenbesteuerung.html\r\n\r\n\r\nNachrichtlich:\r\nFür das BMF ist es ein sehr wichtiges Anliegen, Ihre Privatsphäre und Ihre persönlichen Daten (nachfolgend „personenbezogene Daten“ genannt) zu schützen. Die mit dem 25. Mai 2018 geltende EU-Datenschutz-Grundverordnung, zu der Sie sich in einer FAQ auf der Webseite des BMI weiter informieren können, normiert europaweit einheitliche rechtliche Bedingungen, um diesen Schutz zu gewährleisten. Bitte nutzen Sie die Informationen unter folgendem Link: https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Meta/Datenschutz/datenschutz.html\r\n\r\n\r\nFreundliche Grüße",
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