HTTP 200 OK
Allow: GET, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept
{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/4716/",
"id": 4716,
"url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/wie-lautet-der-name-meines-staats-in-dem-ich-lebe/#nachricht-4716",
"request": "https://fragdenstaat.de/api/v1/request/2478/",
"sent": false,
"is_response": false,
"is_postal": false,
"is_draft": false,
"kind": "email",
"is_escalation": false,
"content_hidden": false,
"sender_public_body": null,
"recipient_public_body": null,
"status": "awaiting_response",
"timestamp": "2012-09-04T19:08:48+02:00",
"redacted": false,
"not_publishable": false,
"attachments": [],
"subject": "Wie lautet der Name meines Staats, in dem ich lebe?",
"content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\n\nSehr geehrte Damen und Herren, \n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nAuf Ihrer Webseite:\n\nhttp://www.bmi.bund.de/DE/Themen/MigrationIntegration/Staatsangehoerigkeit/Staatsangehoerigkeitsrecht/Staatsangehoerigkeitsrecht_node.html\n\nwird der Begriff \"Staatsangehörigkeit\" erläutert. In ca. 80 Millionen Personalausweisen steht eingedruckt: \"Staatsangehörigkeit: DEUTSCH\". \nDa es den Staat \"DEUTSCH\" nicht gibt, ist davon auszugehen, dass hier der Begriff \"deutsche Staatsangehörigkeit\" gemeint ist.\n\nUm meine Frage nach dem Staat zu klären, der in Ihrer Webseiten-Begriffsdefinition angesprochen wird, erklären Sie mir bitte rechtsverbindlich, wie der Name des Staats als Substantiv lautet, mit dem die Inhaber des Bundespersonalausweises durch deren deutsche Staatsangehörigkeit verbunden sind.\n\n\n\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind\n\nAusschlussgründe liegen m.E. nicht vor.\n\nM.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\n\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\n\nIch bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\n\nMit freundlichen Grüßen,\n",
"redacted_subject": [
[
false,
"Wie lautet der Name meines Staats, in dem ich lebe?"
]
],
"redacted_content": [
[
false,
"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\n\nSehr geehrte Damen und Herren, \n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nAuf Ihrer Webseite:\n\nhttp://www.bmi.bund.de/DE/Themen/MigrationIntegration/Staatsangehoerigkeit/Staatsangehoerigkeitsrecht/Staatsangehoerigkeitsrecht_node.html\n\nwird der Begriff \"Staatsangehörigkeit\" erläutert. In ca. 80 Millionen Personalausweisen steht eingedruckt: \"Staatsangehörigkeit: DEUTSCH\". \nDa es den Staat \"DEUTSCH\" nicht gibt, ist davon auszugehen, dass hier der Begriff \"deutsche Staatsangehörigkeit\" gemeint ist.\n\nUm meine Frage nach dem Staat zu klären, der in Ihrer Webseiten-Begriffsdefinition angesprochen wird, erklären Sie mir bitte rechtsverbindlich, wie der Name des Staats als Substantiv lautet, mit dem die Inhaber des Bundespersonalausweises durch deren deutsche Staatsangehörigkeit verbunden sind.\n\n\n\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind\n\nAusschlussgründe liegen m.E. nicht vor.\n\nM.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\n\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\n\nIch bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\n\nMit freundlichen Grüßen,\n"
]
],
"sender": "",
"status_name": "Warte auf Antwort",
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
}