GET /api/v1/message/472102/
HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept

{
    "resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/472102/",
    "id": 472102,
    "url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/kennt-die-senatsverwaltung-fur-integration-arbeit-und-soziales-die-konkreten-internen-berechnungsunterlagen-des-bmas-fur-die-festsetzung-der-regelbedarfe-2020/#nachricht-472102",
    "request": "https://fragdenstaat.de/api/v1/request/180709/",
    "sent": true,
    "is_response": false,
    "is_postal": false,
    "is_draft": false,
    "kind": "email",
    "is_escalation": true,
    "content_hidden": false,
    "sender_public_body": null,
    "recipient_public_body": "https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3830/",
    "status": null,
    "timestamp": "2020-03-19T08:49:26.017916+01:00",
    "registered_mail_date": null,
    "redacted": false,
    "not_publishable": false,
    "attachments": [],
    "subject": "Vermittlung bei Anfrage „Kennt  die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales  die konkreten - internen - Berechnungsunterlagen des BMAS für die Festsetzung der Regelbedarfe 2020 ?“ [#180709] [#180709]",
    "content": "Sehr geehrte<Information-entfernt>\n\nich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier:\n\nhttps://fragdenstaat.de/a/180709\n\n Covid-19-Ausbruch: \nNur wenn ich in Quarantäne bin, kann ich nicht arbeiten!. \n\nVerlagerung ins Home-Office ist auch eine Möglichkeit , oder? \n\nDas Coronavirus ist allein überhaupt  kein Argument,  für  gesunden Arbeitnehmern in der Senatsverwaltung , dass IFG Anfragen nicht beantwortet werden denn es  gilt bereits auch im Arbeitsrecht der Grundsatz \"Ohne Arbeit kein Lohn\". Gehalt !\n\nTreten bei Mitarbeitern der Behörde Symptome einer Covid-19-Erkrankung auf, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales sollte umgehend das zuständige Gesundheitsamt informiert werden!\nEine teilweise oder komplette Betriebsschließung der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales  kann im Pandemiefall durch die zuständige Behörde erfolgen.\nBei behördlichen Anordnungen nach dem Infektionsschutzgesetz muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer weiter bezahlen.\nWenn ein Arbeitnehmer in Quarantäne und erkrankt ist, kommt wegen seines Krankenstandes keine Arbeit im Homeoffice in Betracht. \n\nSolange der Arbeitnehmer allerdings nur zum Schutz vor einer potentiellen Ansteckung isoliert wird, ohne erkrankt zu sein, kann er zu Homeoffice verpflichtet werden.\n Die Behörde wird diese Maßnahme nur in unumgänglichen Fällen anordnen. Davon ist derzeit nicht auszugehen.\n\nAus reiner Angst angesteckt zu werden, kann ein Arbeitnehmer nicht zu Hause bleiben. Er hat eine arbeitsvertragliche Leistungspflicht gegenüber seinem Arbeitgeber. Das Gleiche gilt, wenn der Mitarbeiter einen dienstlichen Termin absagt, weil er größere Menschenmassen meiden möchte. Vorbehalte, sich mit einer größeren Menschengruppe zu treffen, alleine reichen nicht als Grund für eine Leistungsverweigerung aus. Der Mitarbeiter müsste konkrete Argumente vorbringen können, die ihn von der grundsätzlichen Leistungspflicht entbinden.\nDie Senatsverwaltung erschwert aktuell also völlig  unzulässig und in nicht verfassungskonformer Weise,  eine ordnungshgemäße Rechtsverteidigung und Rechtswahrnehmung und stelle hierdurch - mit - unseren Rechtsstaat und gesetzliche, von Ihnen zu beachtende Vorgaben , mit in Frage!\n\nSie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail.\nSie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen.\n\nMit freundlichen Grüßen\n<Information-entfernt> <Information-entfernt>\n\nAnhänge:\n - 180709.pdf\n\n\nAnfragenr: 180709\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/180709\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n",
    "redacted_subject": [
        [
            false,
            "Vermittlung bei Anfrage „Kennt  die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales  die konkreten - internen - Berechnungsunterlagen des BMAS für die Festsetzung der Regelbedarfe 2020 ?“ [#180709] [#180709]"
        ]
    ],
    "redacted_content": [
        [
            false,
            "Sehr geehrte<Information-entfernt>\n\nich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier:\n\n"
        ],
        [
            true,
            "https://fragdenstaat.de/a/180709"
        ],
        [
            false,
            "\n\n Covid-19-Ausbruch: \nNur wenn ich in Quarantäne bin, kann ich nicht arbeiten!. \n\nVerlagerung ins Home-Office ist auch eine Möglichkeit , oder? \n\nDas Coronavirus ist allein überhaupt  kein Argument,  für  gesunden Arbeitnehmern in der Senatsverwaltung , dass IFG Anfragen nicht beantwortet werden denn es  gilt bereits auch im Arbeitsrecht der Grundsatz \"Ohne Arbeit kein Lohn\". Gehalt !\n\nTreten bei Mitarbeitern der Behörde Symptome einer Covid-19-Erkrankung auf, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales sollte umgehend das zuständige Gesundheitsamt informiert werden!\nEine teilweise oder komplette Betriebsschließung der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales  kann im Pandemiefall durch die zuständige Behörde erfolgen.\nBei behördlichen Anordnungen nach dem Infektionsschutzgesetz muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer weiter bezahlen.\nWenn ein Arbeitnehmer in Quarantäne und erkrankt ist, kommt wegen seines Krankenstandes keine Arbeit im Homeoffice in Betracht. \n\nSolange der Arbeitnehmer allerdings nur zum Schutz vor einer potentiellen Ansteckung isoliert wird, ohne erkrankt zu sein, kann er zu Homeoffice verpflichtet werden.\n Die Behörde wird diese Maßnahme nur in unumgänglichen Fällen anordnen. Davon ist derzeit nicht auszugehen.\n\nAus reiner Angst angesteckt zu werden, kann ein Arbeitnehmer nicht zu Hause bleiben. Er hat eine arbeitsvertragliche Leistungspflicht gegenüber seinem Arbeitgeber. Das Gleiche gilt, wenn der Mitarbeiter einen dienstlichen Termin absagt, weil er größere Menschenmassen meiden möchte. Vorbehalte, sich mit einer größeren Menschengruppe zu treffen, alleine reichen nicht als Grund für eine Leistungsverweigerung aus. Der Mitarbeiter müsste konkrete Argumente vorbringen können, die ihn von der grundsätzlichen Leistungspflicht entbinden.\nDie Senatsverwaltung erschwert aktuell also völlig  unzulässig und in nicht verfassungskonformer Weise,  eine ordnungshgemäße Rechtsverteidigung und Rechtswahrnehmung und stelle hierdurch - mit - unseren Rechtsstaat und gesetzliche, von Ihnen zu beachtende Vorgaben , mit in Frage!\n\nSie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail.\nSie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen.\n\nMit freundlichen Grüßen\n<Information-entfernt> <Information-entfernt>\n\nAnhänge:\n - 180709.pdf\n\n\nAnfragenr: 180709\nAntwort an: "
        ],
        [
            true,
            "<<E-Mail-Adresse>>"
        ],
        [
            false,
            "\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\n"
        ],
        [
            true,
            "https://fragdenstaat.de/a/180709"
        ],
        [
            false,
            "\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n"
        ]
    ],
    "sender": "<< Anfragesteller:in >>",
    "status_name": null,
    "last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
}