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"subject": "IFG-Bescheid: Anforderung BVerfG (Az.: A-IR/11100100-IF30334)",
"content": "Sehr geehrte<Information-entfernt>\n\r\nSie haben mit Nachricht vom 08. März 2020 (unser Az.: A-IR/11100100-IF30334) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet.\r\nIn dieser bitten Sie um die Zusendung der folgenden Informationen:\r\n\r\nDas Bundesverfassungsgericht hat für die Regelsatzentscheidungen\r\nvom 9. Februar 2010 (1 BvL 1/09 - 1 BvL 3/09 - 1 BvL 4/09);\r\nvom 23. Juli 2014 (1 BvL 10/12 - 1 BvL 12/12 - 1 BvR 1691/13)\r\nauch auf Ihr statistisches Zahlenmaterial zugreifen müssen.\r\nBitte teilen Sie mir mit, welche Anfrage das BVerfG an das Statistische Bundesamt gestellt hat und übersenden Sie mir die konkret angeforderten Datensätze als pdf.\r\n\r\n\r\nZu Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen nach Rücksprache mit der zuständigen Fachabteilung das Folgende mit:\r\n\r\nSie haben am 24. Oktober 2014 bereits eine gleichlautende Anfrage nach dem IFG an das Statistische Bundesamt gerichtet. Unser Haus hat Ihnen zu Ihrer Frage am 07.11.2014 Auskunft erteilt.\r\n\r\nUnsere Auskunft ist Ihnen daher bereits bekannt:\r\nIn den von Ihnen zitierten Verfahren hat das Bundesverfassungsgericht keinerlei Daten, Auswertungen und/oder sonstige Informationen vom Statistischen Bundesamt angefordert.\r\n\r\nBitte sehen Sie davon ab, Ihre Fragestellungen zu wiederholen!\r\n\r\n\r\nFür Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.\r\n\r\n\r\nRechtsbehelfsbelehrung:\r\nGegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:\r\n\r\n1. Schriftlich oder zur Niederschrift:\r\nDer Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav- Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden\r\n\r\n2. Auf elektronischem Weg:\r\nDer Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>>\r\n\r\n\r\nWir hoffen, Ihnen weitergeholfen zu haben.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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