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    "subject": "Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 9 ThürTG: Amtshilfeersuchen mit Bezug zu COVID-19 [#183474]",
    "content": "Sehr geehrteAntragsteller/in\n\r\nmit der anhängenden E-Mail vom 26. März 2020 haben Sie einen Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen gemäß § 9 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) gestellt.\r\n\r\nHiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrags, der unter dem Aktenzeichen 140-1096-06/20 bearbeitet wird.\r\n\r\nAuf Folgendes möchte ich hinweisen:\r\n\r\nSofern ein Dritter im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 5 ThürTG betroffen ist, so ist ihm gemäß § 10 Abs. 4 ThürTG die Möglichkeit zur Stellungnahme innerhalb eines Monats zu geben. Dritter i. S. d. § 3 Abs. 1 Nr. 5 ThürTG ist jede natürliche oder juristische Person, deren Rechte nach § 13 ThürTG geschützt werden. Erfasst sind damit Datenschutzrechte sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Inhaber der Schutzrechte können auch öffentliche Stellen sowie Amtsträger sein.\r\n\r\nÜber eventuell entstehende Kosten im Falle einer Stattgabe Ihres Antrages kann derzeit - mangels exakter Kenntnis des Umfangs der betroffenen Unterlagen - noch nicht genau informiert werden.\r\n\r\nZur grundsätzlichen Orientierung möchte ich jedoch diesbezüglich schon jetzt auf folgende Kostenregelungen hinweisen:\r\n\r\na) Zeitaufwand: 15,50 Euro je 15 min (Beamte des gehobenen Dienstes oder vergleichbare Angestellte - Nr. 1.4.1.2 Anlage Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung [ThürAllgVwKostO])\r\n\r\nb) Kopierkosten: Nr. 2.1.2 Anlage ThürAllgVwKostO\r\n- 0,50 Euro je Seite schwarz-weiß (erste 50 Seiten)\r\n- 0,15 Euro je Seite schwarz-weiß (jede weitere Seite)   \r\n- 1,00 Euro je Seite in Farbe (erste 50 Seiten)\r\n- 0,30 Euro je Seite in Farbe (jede weitere Seite)\r\n\r\nDie Gebühr darf den Betrag von 500 Euro nicht übersteigen, bei geringfügigem Aufwand sind die öffentlichen Leistungen verwaltungskostenfrei (§ 15 Abs. 1 Sätze 3 und 4 ThürTG).\r\n\r\nAbschließend bitte ich Sie, mir Ihre Adresse mitzuteilen. Um kurzfristige Erledigung bis einschließlich 3. April 2020 wird gebeten. Zudem bitte ich auch um Mitteilung, falls Sie Ihr Auskunftsbegehren nicht aufrechterhalten.\r\n\r\nFür Rückfragen und weitere Informationen stehe ich gern zur Verfügung.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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            "Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 9 ThürTG: Amtshilfeersuchen mit Bezug zu COVID-19 [#183474]"
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